Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen vom Dezember 2023

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

8,2

Endnote

8,59

Endnote 1. Examen

9,33

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Ostseepinkler, Prügelbulle, Scheißkerle, Wohnungsdurchsuchung zur Bestimmung der Tagessatzhöhe

Paragraphen: §185 StGB, §77a StGB, §194 StBG, §102 StGB

Prüfungsgespräch: hält Reihenfolge ein, Hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Es wurde gefragt, ob die Bezeichnung als Scheißkerl und Prügelbulle gegenüber einem Polizisten zu einer Anklage führen würde. Hierzu bedürfte es eines Strafantrags, der nicht durch die Staatsanwaltschaft gestellt werden kann, da diese nicht dienstvorgesetzt (protokollfester Fall). Dann hat Herr Carstensen ein Bild hochgehalten von zwei Männern, die bei Nacht in die Ostsee pinkeln und von der Polizei erwischt wurden. Wir sollten überlegen, welche Norm hier strafrechtlich einschlägig sein könnte (eine Norm im OWiG). Dann sollten wir den Tatbestand prüfen und detailliert darauf eingehen, ob das grob ungehöriges Verhalten ist. Die Argumente in dem ungefähr zum Prüfungszeitpunkt 6 Monate alten Urteil lauteten: Ein anderer Ort war nicht erreichbar, sie haben sich von der Gesellschaft entfernt und weggedreht, Männer pinkeln auch an der Pissrinne gemeinsam und unterhalten sich dabei, sodass es auch für den jeweils anderen Pinkler nicht ungehörig ist. Das Meer wird nicht nennenswert verschmutzt. Auch in anderen Gruppen, z.B. Wanderern, ist es üblich, in die Natur zu pinkeln. Der Mensch darf nicht weniger Rechte haben als das Reh, der Hase oder die Robbe im Spülsaumen der Ostsee. Dann wurde ein ca. 2 Wochen altes Urteil aus Heilbronn geprüft: Ist die Durchsuchung der Wohnung bei einem 55-jährigen Single-Lehrer verhältnismäßig, um die Höhe eines Tagessatzes einer Geldstrafe zu ermitteln? Eine Anfrage beim Finanzamt verstieße gegen das Steuergeheimnis. Es gibt Verdiensttabellen, bei denen auf Grundlage des Beamtenstatuts und des Dienstalters das Einkommen ermittelt werden könnte. Außerdem könnte der Dienstherr gefragt werden.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im Dezember 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.