Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen vom Juni 2025

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

7.06

Endnote

9.11

Endnote 1. Examen

7.62

Zur Sache:

Prüfungsthemen: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Zivilprozessrecht, insbesondere Widerklage Anspruch aus § 823 BGB

Paragraphen: §33 ZPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein

Prüfungsgespräch:

Inhaltlich begann unsere Prüfung damit, dass wir zunächst verschiedene Klagearten benennen und kurz vorstellen sollten. Wir nannten hierbei die Leistungsklage, die Feststellungsklage, die Widerklage sowie die Stufenklage. Anschließend konzentrierten wir uns näher auf die Feststellungsklage, da diese auch Gegenstand des Aktenvortrags war. Dabei sprachen wir über die unterschiedlichen Arten der Feststellungsklage, insbesondere die positive und die negative Feststellungsklage, sowie deren jeweilige Voraussetzungen und praktischen Anwendungsbereiche. Im weiteren Verlauf widmeten wir uns ausführlich der Widerklage. Die Prüferin legte hierbei besonderen Wert auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Widerklage, insbesondere auf die Frage der Konnexität und die prozessualen Besonderheiten im Vergleich zu einer normalen Klage. Von besonderem Interesse war für sie auch die Abgrenzung zwischen einer Widerklage und der bloßen Aufrechnung. Hier wollte sie vor allem wissen, in welchen Konstellationen eine Widerklage im Vergleich zur Aufrechnung das sinnvollere prozessuale Mittel darstellt, beispielsweise wenn es um die rechtskräftige Feststellung eines Gegenanspruchs geht. Im Anschluss daran stellte die Prüferin uns einen praktischen Fall zur Lösung vor: Ein Arzt aus Hannover ist Eigentümer eines Einfamilienhauses. Vor seiner Einfahrt parkte der B. Als der Arzt zu einem Notfall ins Krankenhaus fahren musste, konnte er wegen des vor der Einfahrt stehenden Autos des B nicht wegfahren. Aus Wut schüttete der Arzt ätzende Farbe über das Auto des B, wodurch es zu einem Motorschaden kam. B verklagte daraufhin den Arzt. Gemeinsam prüften wir zunächst § 823 BGB und erörterten die Tatbestandsmerkmale. Sodann stellte sich die Frage, ob ein Mitverschulden des B in Betracht komme. Die Prüferin legte hier besonderen Wert darauf, dass wir sauber argumentieren und unterschiedliche Gesichtspunkte abwägen. Das konkrete Ergebnis war für sie dabei zweitrangig; wichtiger war ihr die gedankliche Herleitung und juristische Argumentation. Insgesamt war die Prüfung sehr praxisnah, gut strukturiert und bot viele Möglichkeiten, das eigene Wissen und die Argumentationsfähigkeit unter Beweis zu stellen.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen vom Juni 2025 Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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