Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen vom März 2024

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

9

Endnote

10

Endnote 1. Examen

7

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Diebstahl, Computerbetrug durch EC-Karte, Beweisbarkeit

Paragraphen: §242 StGB, §266 StGB, §263a StGB, §2 GG, §246 StBG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung begann, wie üblich für diesen Prüfer damit, dass er einen zuvor ausgeteilten Sachverhalt laut vorlas. Er machte auch darauf aufmerksam, dass ein solcher nicht erneut drankommen würde, es ist schließlich auch seine letzte Prüfung gewesen. Wir sollte uns vorstellen, wir seien Staatsanwältinnen bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg. Dort sei eine Neuanzeige der Frau Viehmann gegen ihre Freundin Frau Romi Gahlbeck eingegangen. In der Sache ging es um Diebstahl, Unterschlagung, Untreue und EC-Karten-Verwendung ohne Befugnis und zum Abheben von Geld. Wir sollten erst die Delikte sammeln und dann im nächsten Schritt uns überlegen, mit welchem Delikt wir anfangen sollen. Unsere erste Mitgeprüfte fing mit der Prüfung eines Diebstahls an, wo sich bei dir die schwindenden Kräfte etwas bemerkbar machten, sodass die einzelnen Definitionen und Merkmale des Tatbestands etwas unstrukturiert und verirrt hervorkamen. Hiervon ließ der Prüfer sich aber nicht beeindrucken, sondern schaffte es gleichsam durch nette und zielgerichtete vielfältige Nachfragen, die platte Mitgeprüfte auf die richtige Spur zurückzubringen. Immer wieder waren mit materiell-rechtlichen Fragen auch Fragen hinsichtlich einer möglichen Beweisbarkeit verbunden. Hier war insbesondere ein Punkt die Frage, inwieweit das allgemeine Persönlichkeitsrecht (was ist das Eigentliche) einer Beweisbarkeit von Aufnahmen einer Videokamera eines Geldautomaten entgegenstehen könnte. Wie ihr merkt, waren also relative Standardprobleme abzuklappern. Insgesamt verlief die Prüfung sehr kurzweilig und ging schnell vorbei. Da uns der Prüfer schon vorher erklärt hatte, dass für ihn eine gute Argumentation das Wichtigste sei und es hierbei weniger aufs Ergebnis ankäme, versuchten wir dies umzusetzen und konnten eigentlich zu jeder Frage immer etwas sagen. Das Wichtigste ist einfach einen klaren Kopf zu behalten, dann kann man bei diesem Prüfer auf jeden Fall eine gute Note erzielen. Noch zwei letzte allgemeinere Tipps zum Abschluss: Uns hat es sehr geholfen, an die Prüfung als Gespräch ranzugehen, an dem man versucht, Spaß und Freude zu haben. Unsere Prüfer wollten uns nichts Böses und auch für sie war es ein langer Tag. Dies ist insbesondere wichtig, auch in der Prüfung bewusst zu machen. Ich habe beispielsweise meinen Aktenvortrag im Verwaltungsrecht als erstes versemmelt. Aber es hilft nichts, man muss versuchen, das Beste aus der ganzen Prüfung zu machen. Auch ist definitiv nichts verloren. So ist es dann am Ende auch gekommen, und ich konnte meinen schlechten Aktenvortrag durch die anderen Prüfungsgespräche ausgleichen und habe so noch meine aufgrund der Vornoten doch ambitionierten Ziele erreichen können. Mir hat es geholfen, ab der zweiten Prüfung die Start- und voraussichtliche Endzeit der Prüfung an dem Zettel, der vor euch liegt zu notieren. So kann man sich immer wieder rückversichern, ob man noch lange Zeit hat, oder ob die Fragen ggf. schon auf die letzten Fragen zusteuern. So kann man zum Schluss frei sein und schnell auf eine letzte Frage antworten bzw. sich hierauf auch schon gedanklich vorbereiten und läuft nicht die Gefahr, im Kopf schon bei ganz anderen Prüfungspunkten zu sein, welche dann aber gar nicht mehr abgefragt werden. Grade bei einer zuletzt offenen Diskussion kann man damit rechnen, dass nochmal die eigene Einschätzung gefragt wird. Ich wünsche euch alles Gute und viel Erfolg bei den Prüfungen!

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im März 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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