Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz Mai 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz vom Mai 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 6,99 5 6,5 6
Aktenvortrag 4 4 7 8
Prüfungsgespräch 8 6 9 11
Wahlfach 10 9 11 13
Endnote 7,19 5,25 7,31 7,54
Endnote (1. Examen) 7,5

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Revision, Doppelbestrafungsverbot, echte und unechte Wahlfeststellung, Alkoholkontrolle – Rechtsmittel gegen Urteil im Bußgeldverfahren

Paragraphen: §338 StPO, §132 GVG, §103 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Diskussion, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

 

Prüfungsgespräch:

Zu Beginn schilderte uns der Prüfer folgenden Fall: Angeklagter A wurde im März 2014 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. A wird anschließend wegen einer zweiten Tat zu 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Urteil wird verkündet. Vor der Rechtsmittelbelehrung wird die Verkündung unterbrochen, weil die Richter merken, dass Sie die ältere Strafe nicht berücksichtigt hatten. Sodann wird ein neues Urteil verkündet und eine Strafe von 3 Jahren und 7 Monaten verhängt. Das zweite Urteil erfolgte schriftlich.
Der Prüfer fragte was man tun könne. Einlegung der Revision. Die prozessualen Voraussetzungen der Revision wurden im Einzelnen besprochen.
Sodann gingen wir auf Revisionsgründe ein. Hierbei sollte der Unterschied zwischen relativen und absoluten Revisionsgründen sowie die Sachrüge erläutert werden.
Wir kamen hier alle nicht auf den richtigen Revisionsgrund, weil der Fall so undeutlich dargestellt worden war und wir alle nicht wussten, worauf er hinaus wollte.
Es ging um den absoluten Revisionsgrund der Nr. 7, weil für das erste Urteil die Verkündung bereits begonnen hatte und das Urteil somit in der Welt war, aber keine (schriftlichen) Urteilsgründe zugingen.
Zudem lag ein Verstoß gegen den Doppelbestrafungsgrundsatz vor.
Anschließend wurde wir detailliert zur echten und unechten Wahlfeststellung befragt. Wir sollten erläutern, was das ist und hierfür Beispiele liefern.
Im Anschluss wurden wir gefragt, was eine Divergenz Vorlage beim BGH sei und was Beispiele hierfür wären.
Zu Letzt schilderte einen kurzen Fall: A wurde angehalten und es stellte sich heraus, dass er betrunken gefahren sei. Es erging ein Urteil im Bußgeldverfahren. Er fragte welches Rechtsmittel man hiergegen einlegen könnte, wenn das Verfahren bei der Kontrolle fehlerhaft gewesen sei.
Dann war die Zeit auch schon um. Viel Erfolg.

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