Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Saarland im September 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im September 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 7,9 8,5 7,2 9,2
Aktenvortrag 9 9 10 11
Prüfungsgespräch 13 12 12 12
Endnote 9,01 9,01 7,9 9,8
Endnote (1. Examen) 10,4

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Zuständigkeiten der Gerichte, Instanzenzug, Kammerbesetzungen, Beteiligung an einem Verbrechen, Mord, Versuch in Abgrenzung zu § 30 II StGB, Gesetzesauslegung, Körperverletzung

Paragraphen: §30 StGB, §211 StGB, §224 StGB, §86c StGB, §74 GVG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, lässt Meldungen zu, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüferin stieg mit der bekannten Frage ein, wo sie denn Richterin sei (LG) und für was sie zuständig sei. (Schwurgericht, große Strafkammer, Staatsschutzkammer und Jugendkammer). Daraufhin fragte Sie wann das Schwurgericht zuständig ist, wie die große und kleine Strafkammer besetzt seien und welcher anderen Kammer es bei LG gibt. (z.B. Wirtschaftsstrafrechtkammer usw.).
Dann schilderte sie den folgenden aus den Medien bekannten Fall, der durch das LG SB entschieden wurde:
A lebt in SB und nimmt Kontakt zu einem Mittelsmann des IS (B) per WhatsApp auf. Was A nicht weiß ist, dass B nicht B selbst ist, sondern ein iranischer Agent, der zur Aufdeckung von Terrorismus die Identität des B angenommen hat, nach dem dieser gestorben ist. A sagt dem vermeintlichen B, dass er für 180.000 € Anschläge mit Autos und LKWs in Deutschland durchführen werde und hierbei hunderte Menschen sterben würde. Zu einer Geldübergabe kam es nie.

Prüfung:

1) versuchter Mord bzgl. Anschlagsplan (-) ,

  1. Tatentschluss (+), durchprüfen der möglichen Mordmerkmale
  2. unmittelbares Ansetzen: (-)

Hierbei kam es Abgrenzungsfragen zwischen Versuch und § 30 II StGB, wie die Straferwartung bei bejahen des § 30 II StGB aussieht (Milderung möglich nach § 30 I StGB über § 49 StGB), und zu einer Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 30 I und II StGB. Die genaue Prüfung kann hier nicht wieder gegeben werden, da es der Prüferin hier viel auf eigene Argumentation ankam und vieles vertretbar war.

  • 86c StGB (Terrorismusfinanzierung)
  • 263, 12,22,23 bzgl. der 180.000 €

Hier war eine genaue Prüfung unter alle Tatbestandsmerkmale erforderlich. Insbesondere bei dem

Tatentschluss bzgl. der Vermögensverfügung (Dreiecksbetrug nebst Theorien!) und bzgl. des Schadens (hier Abgrenzung der verschiedenen Vermögensbegriffe und der Frage ob man den IS schädigen kann) war eine saubere Prüfung und Argumentation erwartet.
Zwischen den einzelnen Prüfungen stellte die Prüferin einzelne prozessrechtliche Frage zu Tateinheit und Tatmehrheit, zu dem Erfordernis des Hinweises nach § 265 StPO und der Nachantragsklage § 266 StGB, was ein Verteidiger bei einem rechtlichen Hinweis machen kann (Unterbrechung beantragen).

Dann schilderte sie einen zweiten Fall, der bereits aus den Protokollen bekannt war:
A liebt die B, die B aber den C. Bei einem Treffen nimmt der A ein Beil, erhebt es, und läuft auf die B zu, ohne zum Schlag ausgeholt zu haben. Die B lässt sich aus Angst hinfallen und erleidet Prellungen. Der A fällt auch hin und verliert das Beil, ohne die B damit berührt zu haben.

1) §§ 211, 22,23 StGB

  1. Tatentschluss: eingehen auf die Hemmschwellentheorie und auf das obj. Tatgeschehen als

Beweisanzeichen für Tötungsvorsatz

  1. Diskussion um unmittelbares Ansetzen

2) § 223,224 Nr. 2 und 5 StGB (-)

Schematisches prüfen des Tatbestandes, insbesondere erkennen, dass Verletzung der B nicht ,,mittels,, einer Waffe geschehen ist, und weiter das keine abstrakte Lebensgefahr bestand 3) § 223 I StGB (+)
Viel Erfolg!