Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Saarland vom August 2022

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

10,86

Gesamtnote 1. Examen

10,15

Gesamtnote 2. Examen

10,23

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Abgrenzung Tötung auf Verlangen zu strafloser Beihilfe zum Suizid

Paragraphen: §333 StPO, §226 StGB

Prüfungsgespräch: Hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüferin teilte zu Beginn der Prüfung einen Fall aus. Dabei handelte es sich um BGH Beschl. v. 28.06.2022, Az. 6 StR 68/21. Sie hat den Fall dergestalt eingekleidet, dass die in der Erstinstanz verurteilte Frau nun zu uns als Anwalt kommt und um Rat fragt. Erst ging es darum, was zu unternehmen ist. Interessenkollision, Vollmacht, Vorschuss. Danach ging es um die Frage, wie sie nun den Verteidiger wechseln könnte, da sie in der Erstinstanz ja von jemand anderem vertreten wurde. Die Antwort lag hier in § 143a StPO. Dessen Voraussetzungen haben wir geprüft und einen entsprechenden Antrag ans Gericht formuliert. Anschließend ging es um das Rechtsmittel der Revision. Hier arbeiteten wir die Zulässigkeit ab. Im Rahmen der Begründetheit ging es um die Unterscheidung von Verfahrenshindernissen, Verfahrensrügen und Sachrüge. In diesem Zusammenhang haben wir diskutiert, wie man als neuer Rechtsanwalt Informationen über den Sachstand bekommt (Akteneinsicht). Nun ging es um die Begründetheit einer Sachrüge. Hierbei war zu prüfen, ob der vom Gericht festgestellte Tatbestand, unter die Verurteilung subsumiert werden kann. Es folgte also eine schulbuchmäßige Prüfung des § 216 StGB (Tötung auf Verlangen). In diesem Fall haben wir dann umfassend über die Kausalität (überholende Kausalität) und Abgrenzung zur straflosen Beihilfe zum Suizid gesprochen. In der Sache können die rechtlichen Erwägungen vollständig aus dem oben angegebenen Beschluss entnommen werden. Im Ergebnis war eine Strafbarkeit nach § 216 StGB abzulehnen. Am Ende der Prüfung gingen wir noch auf eine Strafbarkeit wegen einer Tötung durch Unterlassen (ist abzulehnen aufgrund einer fehlenden Garantenstellung) und § 323c, den wir aus diversen Gründen (fehlender Unglücksfall, fehlende Erforderlichkeit, Unzumutbarkeit) ablehnten. Alles in allem eine anspruchsvolle Lösung, die aufgrund der guten Führung von der Prüferin gut zu bewältigen war.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im August 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.