Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
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Kandidat |
1 |
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Endpunkte |
6,2 |
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Endnote |
7,7 |
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Endnote 1. Examen |
7,6 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Strafen, Nebenstrafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung; Rechtsmittel; Wahlfeststellung; Instanzenzug
Paragraphen: §59 StGB, §61 StGB, §94 StPO, §304 StPO
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reinfolge ein, lässt Meldungen zu, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer begann die Prüfung damit, dass er auf den Aktenvortrag zurückkommen wollte und diesen, da es ein Fall aus dem Strafrecht war, aufgreifen wollte. Hier kam die Frage auf, welche Folgen ein Einspruch gegen einen Strafbefehl haben kann. Ein Einspruch kann immer auch dazu führen, dass sich die Rechtsfolgen verschlechtern, da die reformatio in peius hier gerade nicht gilt. Im Aktenvortrag wurde im Strafbefehl ein Fahrverbot verhängt, hier wollte der Prüfer darauf hinaus, dass auch die Gefahr besteht, dass bei einem Einspruch nicht nur ein Fahrverbot verhängt wird, sondern auch die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Wir sind dann auf die genaue Unterscheidung zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis und Einziehung des Führerscheins eingegangen und auf die Frage, wie eine Einziehung durchgeführt wird. Hier werden genaue Kenntnisse vorausgesetzt. Die entsprechenden Normen sind ebenfalls zu nennen. Wir sind dann weiter auf die Frage eingegangen, welche Strafen und Nebenstrafen sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung es gibt und worin sich diese unterscheiden. Hier wollte er die Norm des § 61 StGB hören. Er stellte im Anschluss die Frage, ob es eine Geldstrafe auf Bewährung gibt. Hier wollte er von jedem Prüfling eine Einschätzung hören. Er hat uns am Ende dann die Norm des 59 StGB genannt und gefragt, wie wir diese verstehen. Danach hat er nach den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln der StPO gefragt. Hier sind wir auf die Beschwerde genauer eingegangen und die Frage nach dem Devolutiv- und dem Suspensiveffekt. Im Anschluss sind wir noch den Instanzenzug durchgegangen mit der jeweiligen Besetzung. Hier war ihm die genaue Unterscheidung zwischen kleiner und großer Strafkammer wichtig. Im Anschluss sind wir anhand von 3 ähnlich gelagerten Fällen auf die Wahlfeststellung eingegangen. Anhand der Fälle wurden die unterschiedlichen Arten der Wahlfeststellung durchgespielt. Materiell-rechtlich kam es ihm nicht auf eine genaue Prüfung an, sondern vielmehr auf das Ergebnis und die Auswirkungen auf die Wahlfeststellung. Der Komplex mit der Wahlfeststellung war etwas schwierig, am Ende der Prüfung hat er aber darauf hingewiesen, dass die Prüfung anspruchsvoll war und die Notengebung war auch dementsprechend fair.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom August 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

