Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Sachsen-Anhalt im Juli 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Sachsen-Anhalt im Juli 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Strafprozessrecht, Ermittlungsmaßnahmen, Verwertungsverbote, U-Haft

Paragraphen: §102 StPO, §98 StPO, §112 StPO, §162 StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

D kommt zu Ihnen (Strafverteidiger) und sagt, dass er verdächtigt wird, einen Dönerimbiss mit einer Waffe überfallen zu haben. Daraufhin hat die Polizei ohne richterlichen Beschluss die Wohnung des D durchsucht und dabei gestohlene Fahrräder gefunden.

Könnte der D dagegen vorgehen? War das Vorgehen rechtmäßig?

In diesem Zusammenhang wurden nachfolgende Punkte besprochen:

  • Voraussetzungen Durchsuchung –> Zust., Richtervorbehalt, Gefahr im Verzug, Durchsuchung bei anderen Personen, Zufallsfunde, Verwertungsverbot

Dann sagte die Prüferin, sie sei Ermittlungsrichterin –> wo gesetzlich geregelt? §§ 162 StPO, Zuständigkeit

Dann fragte sie welches Rechtsmittel statthaft wäre, wenn bei der Durchsuchung die gestohlenen Fahrräder von der Polizei mitgenommen werden? §§ 98 II StPO und § 304 StPO (analog) wurden besprochen.

Angenommen D ist arbeitslos, ohne Schulabschluss, seit seiner Geburt wohnhaft in Stadt X, drogensüchtig und einschlägig vorbestraft (Drogenbeschaffungskriminalität), derzeit laufen noch weitere Ermittlungsverfahren: Welche Maßnahmen könnten noch erwogen werden?

–> U-Haft, §§ 112 ff. StPO

  • Voraussetzungen U-Haft (dringender TV, Haftgrund, VHM)
  • Fluchtgefahr? (+/-) argumentieren
  • 112 III (-)
  • 112a Nr. 2 Wiederholungsgefahr (+)

Fall wurde weitergeführt: gegen D ergeht Haftbefehl. Was kann D dagegen tun?

  • Voraussetzungen Haftprüfung (§ 117 StPO) und Haftbeschwerde (§ 304 StPO) – Zuständigkeit
  • Abgrenzung und Verhältnis zu einander Subsidiarität, § 117 II)
  • Devolutiveffekt

Abschließend wurde noch die gerichtliche Zuständigkeit unter Annahme von § 250 II Nr. 1 StGB erörtert –> Landgericht (Gr. Strafkammer)

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