Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern im Januar 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Januar 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 4 6 9 11,8 9
Aktenvortrag
Zivilrecht 5 8 11
Strafrecht 5 9 12 12
Öffentliches Recht 5 9 9 13
Endpunkte
Endnote

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Familienrecht, Mietrecht, kurzer Blick ins Kaufrecht

Paragraphen: §1601 BGB, §1615l BGB, §543 BGB, §1626a BGB, §536a BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Diskussion, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Mutter und Vater sind nicht verheiratet, Sie haben ein gemeinsames 2-jähriges Kind, für das die Mutter die alleinige Sorge hat. Vater und Mutter trennen sich. Vater hat 1400 netto, Mutter keine Einkünfte.

Das Kind bleibt bei der Mutter. Die Mutter kommt zu ihnen (Rechtsanwalt) und fragt, was sie für sich oder ihr Kind vom Vater bekommen kann.

Übersich über Ansprüche (Vertraglich, gesetzlich). Für Kind 1601, für sich selbst 1615l II 3. Dies würde allgemein disskutiert, nach den 1601 ff. was für den Berechtigten und Verpflichteten gilt und dass für das Kleinkind die Lebensstellung der Eltern ausschlaggebend ist.

Dann eine Abwandlung, dass die Eltern die gemeinsame Sorge haben (1626). Wie sieht es mit der Vertretung des Kindes aus, wenn nur einer der beiden die Entscheidung trifft. (Probleme: alle 2 Wochen, Ergänzungspfleger). Probleme mit dem 1628 wurden angesprochen, insbesondere ob der Unterhalt darunter fällt. Hier wurde auch auf die Düsseldorfer Tabelle eingegangen.

Dann wurden aufgrund des Gehalts die Rangfolge der Anspruche Kind und Mutter geklärt (1609).

Dann betreut der Vater im Wechselmodell das Kind. Das heißt dass das Kind abwechselnd 1 Woche bei Vater und Mutter ist. Wie sieht es mit dem Unterhalt jetzt aus.

Danach ging es zum Mietrecht. In einem Einkaufszentrum mietet eine Geschäftsfrau einen Geschäftsraum für 10 Jahre. Nach 1 Jahr bleiben die Kunden aus, weil das Einkaufszentrum nicht läuft. Wie kann sie aus dem Vertrag raus? Es wurde das Mietrecht erörtert (Allgemeiner Teil, Wohnraum, sonstige Räume). Eine außerordentliche Kündigung kommt dabei nicht in Betracht, da keine Gründe ersichtlich sind. Danach wurde noch der § 313 mit WGG erörtert.

Am Ende wurden die Primär- und Sekundäransprüche des Mietrechts und kurz auf die Selbstvornahme und 439 II eingegangen.

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