Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern Juli 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom Juli 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Prüfungsgespräch Frage-Antwort:

Prüfungsthemen:

 

Kaufvertrag, Sachmangel, Schadensersatz, Mahnverfahren

 

Paragraphen: §433 BGB , §434 BGB , §323 BGB , §985 BGB , §280 BGB

Prüfungsgespräch:Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Wir haben die Prüfung mit einem Fall begonnen:

S aus Erlangen kauft sich in München ein Internet Radio. Aus dem Lager wird ihm eine Tüte überreicht mit einem Karton. S sieht diese nicht ein und stellt Sonntags als er wieder in Erlangen fest, dass sich in der Tüte nur ein Bügeleisen befindet. Er ruft sodann am Dienstag in dem Elektronikmarkt und erklärt die Situation. Der Marktleiter sagt ihm daraufhin, dass es dieses Radio nun nicht mehr in seinem Markt gäbe und er es nur noch sehr teuer aus Asien bestellen könnte.

Was kann S machen?

Wir klärten zunächst, dass es sich bei der aliud Lieferung auch um einen Sachmangel handelt und prüften dann die 434 ff. Hierbei ging der Prüfer sehr lange auf die Erfüllung ein. Wir prüften dann noch die Verweigerung und ob deshalb eine Mahnung entbehrlich sei. Sodann kamen wir zu einer eventuellen Unmöglichkeit und noch zu Schadensersatzansprüchen gemäß §§ 280 I, 283. Dann wollte der Prüfer noch wissen, was S denn prozessual machen könnte. Antwort ist das Mahnverfahren oder Klage erheben. Dann kam eine kurze Abwandlung: S war zwei Jahre im Ausland und möchte dann erst etwas dagegen tun. Hier ging es dann um die Verjährung und was man denn dagegen machen könnte. Sie wollte auf das Stichwort der Hemmung der Verjährung hinaus.

Die nächste Abwandlung war dann: S hat nun kein Bügeleisen sondern ein Tablet in seiner Tüte und möchte dieses gerne behalten. Kann der Markt verlangen, dass S das Tablet zurück gibt?

Wir prüften dann mögliche Ansprüche: 812 oder 985. Wobei sie dann genau nur auf die Prüfung des 985 einging. Hier kam von ihr noch die Frage nach dem Erfüllungsort.

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