Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern vom Februar 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom Februar 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 8
Aktenvortrag 6
Zivilrecht 7
Strafrecht 8
Öffentliches Recht 4
Endpunkte 6,33
Endnote 6,3

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  protokollfest

Prüfungsthemen:  Verfassungsrecht

Paragraphen:  §40 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer prüft fast ausschließlich Verfassungsrecht und da leider keine Themen, auf die man sich gut vorbereiten kann. Bei uns teile er ein Blatt aus, auf dem ein Gesetzesentwurf abgedruckt war. Es ging darum, dass über Vorhaben des Staates mit landesweiter Bedeutung eine Volksbefragung durchgeführt wird, wenn Landtag und Staatsregierung dies übereinstimmend beschließen. Über die Gesetzgebung sollte dabei keine Volksbefragung stattfinden.
Der Prüfer wollte zuerst unsere ersten Gedanken zu diesem Gesetzesentwurf hören und ob wir irgendwelche Widersprüche mit geltendem Recht sehen würden. Wir kamen auf die Staatsstrukturprinzipien zu sprechen und über das Homogenitätsprinzip. Wir sprangen immer hin und her zwischen dem GG und der BV. Ich kann mich leider nicht mehr an konkrete Fragen von ihm erinnern, es entwickelte sich eher eine Diskussion, bei der jeder gute Gedanke den Prüfer deutlich erfreute. Der Prüfer hatte keine „Musterlösung“, vielmehr wollte er, dass wir selbstständig argumentieren und zeigen, dass wir das System des Öffentlichen Rechts verstanden haben. Er wollte sodann noch wissen, was der Oppositionsvorsitzende gegen diesen Gesetzesentwurf tun könne. Ich sprach die Verfassungsbeschwerde an, da der Oppositionsvorsitzende ja auch Träger von GR sein kann, dies gefiel dem Prüfer nicht.
Vielmehr wollte er auf die Popularklage hinaus und was ihre Besonderheit ist (kein Selbstbetroffenheit nötig). Danach sprachen wir noch über die in der BV geregelte Meinungsverschiedenheit. Als Abschluss der Prüfung wollte der Prüfer noch unsere Einschätzung hören, ob wir den Gesetzesentwurf für verfassungsgemäß oder verfassungswidrig empfinden und warum. Damit war die Prüfung beendet.
Ich habe die Prüfung als sehr schwer empfunden, ich war froh, als es endlich vorbei war. Zwar war der Prüfer stets höflich und freundlich und auch die Prüfungsatmosphäre war angenehm, ich empfand die Materie nur als schwer greifbar. Vielleicht lag das aber auch daran, dass wir ursprünglich eine Prüferin gehabt hätten, die Verfassungsrecht nie geprüft hatte und uns deshalb nur der eine Tag vor der Prüfung blieb, um uns auf Verfassungsrecht vorzubereiten.
Was ich allerdings auch noch betonen muss: Der Prüfer honoriert eigene Gedankengänge und gute Ideen mit sehr hohen Punktzahlen. Insofern hat man bei ihm durchaus die Chance zu punkten und zwar in einem Maß, das bei anderen Prüfern sehr unüblich ist. Eine Prüfung bei ihm ist also, wenn Euch diese Materie liegt, eine Chance sich zu steigern. Letztlich haben wir uns alle durch die Mündliche verbessert.

Viel Erfolg und schöne Zeit danach!

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