Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern vom Februar 2021

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Februar 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 43,5
Zivilrecht 5
Strafrecht 8
Öffentliches Recht 9
Endpunkte 65,5
Endnote 7,27

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Kaufrecht

Paragraphen: §433 BGB, §346 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Wehe dem der als erstes dran ist. Die Prüferin prüft nach Reihenfolge. Ich war als erstes dran.
Die Art und Weise der Prüfung von der Prüferin finde ich grenzwertig. Sie hat den Sachverhalt so schnell diktiert, dass es unmöglich ist da mitzuschreiben und ich war durch die Protokolle auf ihr schnelles diktieren eingestellt. Bei jeder Abwandlung hat sie wieder bei mir angefangen und hat praktisch keine Zeit zum Überlegen gelassen. Es ist meines Erachtens sinnvoller sich Stichpunkte zu machen und dem Sachverhalt im Kopf zu behalten. Anschließend ist sie sofort zur Fragerunde übergegangen. Ich wurde dann durch die Fragen und die nicht vorhandene Zeit zum Überlegen merklich überfahren. Jetzt im Nachhinein betrachtet muss ich jedoch sagen, dass die Fragen allesamt machbar waren und alle mit dem bereits Erlernten problemlos zu meistern waren. Tipp: wiederholt vorher nochmal ganz oberflächlich die gängigsten Schemata des Zivilrechts, damit ihr bei den Antworten hinsichtlich der Basics nicht (nicht mal kurz) überlegen müsst. Die Notengebung bei mir war hart aber im Endeffekt auch fair. Die anderen Prüflinge wurden wohlwollend benotet und konnten sich beide deutlich verbessern. Also lernt euer Zeug und keine Sorge.
Inhaltlich wurde folgendes geprüft (zusammengefasst, denn den gesamten SV konnte man ja nicht mitschreiben):
K kauft einen neuen Bauwagen von V. Der Bauwagen hat ein undichtes Dach. K verlangt Nacherfüllung. V gibt den Bauwagen zurück zum Hersteller und lässt das Dach reparieren. Der Hersteller stellt den Bauwagen nach Abschluss der Nachbesserung auf den Hof des V. K soll den Bauwagen abholen. K verweigert die Abholung. Er will einen neuen Bauwagen und keinen reparierten Bauwagen. V verweigert die Nachlieferung eines neuen Bauwagens. K erklärt den Rücktritt.
Ansprüche des K gegen V?
Abwandlung1: Angenommen K hat wirksam den Rücktritt erklärt. Ansprüche K gegen V. Wie sieht der Urteilstenor aus?
Abwandlung2: Wie Abwandlung1 + K hat eine Folierung mit einem Firmenlogo auf dem Bauwagen angebracht und dafür 500€ gezahlt. Kann er die Kosten von V herausverlangen?
Das wars im Großen und Ganzen. Ihr seht, inhaltlich ist da nichts Besonderes.