Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern vom Mai 2020

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Mai 2020. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 6
Zivilrecht 8
Strafrecht 8
Öffentliches Recht 10
Endpunkte 9,2
Endnote 6,7

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfestaktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Bundesurteil also aktuelles. Ein paar Klassiker aus seinen Vorprotokollen

Paragraphen: §117 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung begann mit der Anhörungsrüge, welche jedoch erneut schnell beendet war. Es wurde noch auf die Verfassungsbeschwerde und andere Rechtsmittel und Rechtsbehelfe eingegangen.
Dann begann die neu eingetroffene BverfG Entscheidung über den BND. Ganz ehrlich ich konnte nicht fassen, dass keiner der Prüflinge Ahnung von diesem Urteil hatte. Es gab zwei wichtige Urteile. Das EZB Urteil und das BND Urteil. Aus den Vorprotokollen war bekannt, dass er gerne aktuelle Sachen prüft. Daher wurden auch vertiefte Kenntnisse davon erwartet.
Kurz: IN dem BND Urteil war neu, dass sich auch AUSLÄNDER IM AUSLAND auf Grundrechte berufen können. Kläger waren ausländische Reporter und Organisationen. Klagegegenstand war, dass das BND Gesetz 2017 im Hinblick auf den NSA-Skandal NUR Deutsche schützte, indem es zwingende Richtlinien für den BND zur Überwachung und Verhältnismäßigkeit gab. Diese galten jedoch NICHT für Ausländer. Es war wichtig dies hervorzuheben. Ich denke nicht, dass es sinnvoll ist hier weiter auf das Urteil einzugehen, da er wohl nicht ein altes Urteil prüfen wird.
Als nächstes gingen wir, wie in den Vorprotokollen bekannt, auf den 90 VwGO ein. Dies sei das einzige scharfe Schwert „Rücknahmefiktion“. Dagegen ist die Beschwerde einschlägig, und zwar gem. §92 III 2. Dann wurde ebenfalls auf 116 VWGO eingegangen. Hierbei ist immer der Bezug zu 117 VWGO herzustellen! Ganz wichtig war es eigentlich nur die Normen gründlich zu bzw. sogar vorzulesen. Dieser Teil war durch Vorprotokolle bekannt und auch nicht allzu vertieft.
Danach gingen wir, etwas überraschend, auf die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes ein. Zwar war das Jubiläum schon letztes Jahr, jedoch war die Prüfung am 25.05, sodass der zeitliche Zusammenhang wohl ausschlaggebend war. Hier wurde erneut oberflächlich gefragt, wobei zwei Prüflinge rein gar nichts damit anfangen konnten. Auch hier ist erneut auf die Vorprotokolle zu verweisen, welche eine gute Übersicht bieten. Wichtig ist jedoch, dass das Grundgesetz eigentlich vorübergehend geplant war, da es keine Verfassung ist und etwas über das Chiemsee Konvent. Auch vorne bei der Einleitung des Grundgesetzes sind gute Informationen über den Erlass des Grundgesetzes zu finden! Parlamentarische Versammlung ist hierbei zu nennen.