Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern vom September 2023

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

11,92

Gesamtnote 1. Examen

13,41

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Verwaltungsakt und Realakt Gleichheitsrechte

Paragraphen: §42 VwGO, §113 VwGO

Prüfungsgespräch: Diskussion, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer stellte uns einen Fall: Ein Gastwirt hat eine Gaststätten Erlaubnis und verkauft seine Gaststätte an den K. Der K führt die Gaststätte weiter und erhält eine neue, beantragte Genehmigung. Diese erhält er. Bei der Begehung wird jedoch festgestellt, dass ein Ventilator zu laut läuft und sich Nachbarn beschweren. Die Erlaubnis wird deshalb erteilt mit einer weiteren „Anordnung den Ventilator leiser zu stellen“. Das will K nicht so stehen lassen und will nach erfolglosem Widerspruch dagegen vorgehen. Zunächst ging es um die Unterscheidung von Personenbezogenen, sachbezogenen und gemischten VAen und der Qualifikation der Gaststättenrechtlichen Genehmigung. Dann die Frage, ob der K überhaupt eine eigene Genehmigung braucht. Dann fingen wir mit dem Streit an zu isolierte Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen, der Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, der Abgrenzung der Nebenbestimmungen untereinander. Dann prüften wir zunächst die Rechtmäßigkeit der Nebenbestimmung, die wegen des einen Versagungsgrund in § 4 I Nr. 3 GaststG Rm war. Dann haben wir die Frage nach der materiellen Teilbarkeit gestellt im Rahmen der Begründetet, wann diese vorliegt, um dann die RM des übrigen VA zu klären. Hier musste erkannt werden, dass er nach 37 VwVfg zu unbestimmt war und deshalb RW war. Dann haben wir geklärt, dass der K also doch über eine VK vorgehen muss auf Erlass eines neuen bestimmteren VA, aber den er nicht ohne die Auflage bekommen wird, den Ventiltor leiser zu stellen mit genauen Grenzwerten etc. Zuletzt gab es dann noch eine Abwandlung, dass die Auflage RM war, der Rest-VA aber im übrigen RW war. Da hat es letzthin einen Streit zwischen zwei Senaten des BVerwG zur materiellen Teilbarkeit gegeben, auf den er hinauswollte. Im Rahmen dessen haben wir auch über die Frage gesprochen, was unbestimmte Rechtsbegriffe sind – das würde ich mir unbedingt nochmal ansehen! Insgesamt eine sehr angenehme Atmosphäre. Man hat großes Glück diesen Prüfer als Prüfer zu haben.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im September 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.