Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin im März 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im März 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 7,18
Aktenvortrag 14
Zivilrecht 13
Strafrecht 14
Öffentliches Recht 13
Endpunkte 13,5
Endnote 9,51

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  protokollfest 

Prüfungsthemen: Eilrechtsschutz vor BVerfG, sowie vor VG (32 I BVerfGG, 80 V VwGO), Pressefreiheit (5 I2 GG), Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien (21 I, 3 I GG)

Paragraphen: §80 VwGO, §5 GG, §21 GG, §32 BVerfGG, §3 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

 

Prüfungsgespräch:

Die Prüferin griff zunächst etwas aus der Zivilrechtsprüfung auf und fragte nach Beamtenhaftung. Dies war jedoch nur ein kurzer Einstieg.

Danach stellte sie einen Fall: Die AfD-Fraktion will in einer Tageszeitung „Mediengruppe GmbH“ eine Wahlwerbung schalten. Diese verweigert das. Wie kann die AfD-Fraktion dagegen vorgehen? Wir nannten dann verschiedene Möglichkeiten und prüften dann die einstweilige Anordnung nach § 32 BVerGG und in der Hauptsache eine Verfassungsbeschwerde. Es ging darum, dass die Fraktion in ihrem Recht aus Art. 21 i.V.m. Art. 38 GG und aus Art. 3 I GG verletzt sein könnte. Es ging sowohl um einzelne Zulässigkeitsfragen, als auch um die Begründetheit.

Danach stellte sie einen neuen Sachverhalt: Es ging um ein Grundstück, welches im Eigentum vom Land Berlin steht. Auf dem steht ein Gebäude, welches früher eine Schule war, nun aber entwidmet ist. In dem Gebäude sammeln sich nur verschiedene Initiativen an und Flüchtlinge wohnen dort. Es gibt geregelte Vereinbarungen zwischen den Bewohnern und der Schule.

Dann kommt ein Bescheid der Behörde, dass alle raus müssen, dabei beruft die Behörde sich auf § 17 ASOG. Der Bescheid ist für sofort vollziehbar angeordnet. Die Bewohner und Initiativen legen dagegen Widerspruch ein, es gab aber noch keinen Widerspruchsbescheid. Es wurde danach gefragt, was die Bewohnung und Initiativen dagegen tun können. Sie können einen Antrag nach § 80 V VwGO stellen. Hier wurde dann die Zulässigkeit und Begründetheit ausgeführt. Die Prüferin stellte zu einigen Punkten vertiefende Fragen.

Sie ist nicht protokollfest, was aber nicht schlimm ist. Man kann sich gut allgemein vorbereiten. Es hat sich bestätigt, dass sie ein „gutes Auskennen“ honoriert.

Fazit:

Insgesamt war die Prüfung wirklich machbar. Sie hat allen ein paar leichte Aufbaufragen gestellt aber auch allen die Möglichkeit gegeben mal schwerere Fragen zu beantworten.

Es war nicht immer ganz eindeutig worauf sie hinaus will aber durch nachharken versucht sie einen auf die richtige Antwort zu bringen. Sie schien es auch nicht negativ zu bewerten, wenn eine Antwort nicht auf Anhieb/nicht vollständig gegeben wurde. Sie schien mehr in den Vordergrund zu stellen, ob überhaupt eine richtige Antwort kam. Sie führt gut durch die Prüfung und hält die Reihenfolge ein. Wenn ich etwas ganz eindeutig nicht wusste hat sie nicht lange darauf beharrt, sondern die Frage weitergegeben. Das fand ich angenehm.

Sie hat viel gelächelt und Witze gemacht, also die Stimmung allgemein aufgelockert. Auch hat sie ganz deutlich genickt, wenn ich was richtig gesagt hab oder etwas misstrauisch geguckt, wenn ich etwas falsch gesagt hab. Das hat auch geholfen die eigene Antwort einordnen zu können. Sie ist eine gute und strukturierte Prüferin!

 

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