Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin vom August 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin vom August 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 8,57 8,8 8,14 7,71 7,1
Aktenvortrag 9 13 10 7 8
Zivilrecht 11 11 9 7 9
Strafrecht 9 10 10 10 10
Öffentliches Recht 11 14 9 9 9
Endpunkte 100 100 100 100 100
Endnote 9,04 9,90 8,66 7,76 7,8

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Bundestagswahl, Tarifeinheitsgesetz, Europarecht

Paragraphen:  §38 GG, §63 GG, §107 AEUV, §9 GG

Paragraphen: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Vortrag:
Dem Vortrag lag folgender SV zugrunde:
B und S sind Mitbewohner. S fährt in den Urlaub und gibt seiner Mutter M einen Wohnungsschlüssel„zur freien Verfügung“ und bitte sie die Fische zu füttern. B und S haben vereinbart, dass eine Untervermietung nur mit gegenseitiger Zustimmung möglich ist. Die Mutter M entscheidet sich einen Urlaub in Berlin zu machen und zieht kurzerhand in das Zimmer ihres Sohnes S, ohne seine Zustimmung. B ist genervt, weil die Mutter trotz mehrfacher Hinweise die Wohnung nicht verlässt.
Die gerufene Polizei fordert die Mutter auf die Wohnung zu verlassen und erteilt ihr einen Platzverweis (§29 ASOG). Da sie diesem nicht Folge leistet, setzen sie unmittelbaren Zwang ein und führen sie ab. M möchte sich gerichtlich gegen diese Vorgänge wehren.
Gegen den §29 ASOG ist eine FFK §114 Abs.1 S.4 statthaft. Gut war es zu diskutieren, warum die analoge Anwendung geboten war. Der unmittelbare Zwang als Realakt war als FK gem. §43 VwGO anzugreifen. Gut war §23 EG GVG zu diskutieren.
In der Begründetheit mussten die Maßnahmen getrennt geprüft werden. Als Schutzgut kam §123 StGB in Betracht. Gut war es einen kleinen Schwenker ins Mietrecht zu machen und zu verdeutlichen, wie eine Untervermietung abzulaufen hat. §540 BGB.
Der Fall war sehr umfangreich und daher eher deswegen anspruchsvoll.
Die Vertiefungsfragen beziehen sich bei dem Prüfer nicht direkt auf den Fall da er nicht möchte, dass die Prüflinge verunsichert werden durch seine Fragen, weil sie eventuell etwas entdecken, was sie nicht angesprochen haben.
Zunächst war die öffentliche Ordnung zu definieren und die verfassungsrechtliche Problematik zu diskutieren. Einige Länder streichen die öff. Ordnung aus deren Polizeigesetzen gestrichen. Problematisch ist vor allem die Unbestimmtheit des Begriffs.
Dann sollte eine Gefährderansprache und eine Meldeauflage diskutiert werden und abgegrenzt werden was von beidem ein VA und was ein Realakt ist und warum. Meldeauflage = VA; Ansprache = RA
Zuletzt haben wir noch die verfassungsrechtlichen Fragen zur elektr. Fußfessel diskutiert. Dabei war auf das APR (Volkszählungsurteil einzugehen)

Gespräch:
Bundestagswahl (welche bei uns unmittelbar bevorstand)
Wahlrechtsgrundsätze
zunächst waren die Wahlrechtsgrundsätze Art. 38 GG zu nennen und zu beschrieben. Dann sollte dargestellt werden, welche Grundsätze inwiefern bei der Briefwahl betroffen sind. Die Briefwahl bewegt sich im Spannungsverhältnis von Allgemeinheit und Freiheit der Wahl.
Fernsehduell
Welche Probleme bestehen bzgl. des TV-Duells? Warum sind nur die großen beiden Parteien beteiligt. Eine Abwägung zwischen Art. 21 GG Chancengleichheit der Parteien und Art. 5 GG Pressefreiheit war vorzunehmen.
Kanzlerwahl
Dann ging es um die Kanzlerwahl gem. Art. 63 GG. Warum ist es problematisch, dass der Kanzler „ohne Aussprache“ gewählt wird oder warum ist das gut? Beachte Art. 63 IV GG
Tarifeinheitsgesetz
Anschließend folge die Prüfung des Tarifeinheitsgesetzes anhand des Schemas SB, Eingriff, RF. Einzugehen war auf Art. 9 GG. Problem bzgl. Schranken etc. Dazu verweise ich auf vorherige Protokolle, da dort bereits alles angesprochen wurde.
Europarecht
Beihilfen
Air Berlin bekommt nach seiner Insolvenz einen Staatskredit. Dieser ist aber nur zugesichert und nicht ausgezahlt. Die Airline Germania hat am Tag vor unserer Prüfung (soviel zur Aktualität) beim LG Berlin geklagt. Warum? Hier war anzusprechen, dass es sich um Beihilfen handeln könnte. Wo sind die im AEUV geregelt? Wer darf da mitreden etc.? Art. 107/108 AUEV definieren und subsummieren.
EU Kommission
Was ist die EU Kommission? Hier sollte auf den EUV eingegangen werden. Gesetzgebungskompetenz etc.
Vorabentscheidungsverfahren
Wieder Air Berlin: Wie und warum könnte es sein, dass das LG Berlin die Sache beim EuGH vorlegen muss? Welches Verfahren ist dafür einschlägig? Hier war das Vorabentscheidungsverfahren zu nennen und zu erläutern.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorlagepflicht und einer Vorlagemöglichkeit? Wann kann für das LG eine Pflicht bestehen? Das ist der Fall wenn es die letzte Instanz ist und das ist der Fall wenn es die Revision ausgeschlossen hat.

Fazit:
Insgesamt muss ich sagen, dass der Prüfer wirklich sehr gute Fragen stellt. Diese sind zwar mitunter anspruchsvoll, aber sie sind immer so gestellt, dass man klar weiß, was er hören will und darauf einen Antwort geben kann. Dies ist uns im Vergleich zu unseren anderen Prüfern sehr deutlich geworden, die sehr schwammige Fragen gestellt haben und man teilweise gar nicht wusste, was als Antwort gewünscht war.
Lernt also in die Breite. Verfassungsrecht ist immer dabei. Und bei dem Prüfer geht es seit den letzten Kampagnen nicht mehr ohne Europarecht („Das gehört inzwischen zum guten Ton eines guten Juristen.“) wobei hier die Basics ausreichen.
Ansonsten heißt es ruhig bleiben, die Regeln die der Prüfer im Vorgespräch aufzeigt einhalten und sich die Zeit zum Denken nehmen. Dann wird das eine gute Prüfung.