Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin vom März 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im März 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 9 10 4 3 11
Aktenvortrag 12 7 8 4 18
Zivilrecht 13 13 8 5 13
Strafrecht 14 12 10 5 16
Öffentliches Recht 13 10 8 4 14
Endpunkte 10 10 5 4 12
Endnote 11,1 10 6 5,5 14

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen:  Parteien, Parteiverbot, Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Fraktionen im Bundestag

Paragraphen: §93 GG, §43 BVerfGG, §13 BVerfGG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge, ein Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Zur Einstimmung fragte der Prüfer zunächst zum Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden. Er wollte wissen, wo es in Berlin verboten ist zu rauchen. Hier fragte er allgemein woraus sich die Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers ergibt. Er wollte wissen, wer sich gegen das Rauchverbot gewehrt hatte (Raucher und Gaststätten) und mit welchen rechtlichen Mitteln (Verfassungsbeschwerde). Er fragte was der entscheidende Punkt des Verfahrens war (Verhältnismäßigkeit). Hierzu sollte dann argumentiert und abgewogen werden.

Sodann ging es um das aktuelle NPD Verbotsverfahren. Wichtig war es hier das Parteienprivileg in Art. 21 II GG zu nennen und zu erklären. Dabei fiel unter anderem das Stichwort der wehrhaften Demokratie, wofür Beispiele aus dem GG genannt werden sollten. Weiter wurde gefragt, ob das BVerfG schon mal eine Partei verboten hat und nach der zeitlichen Einordnung 1950er Jahre). Er fragte auch, wer zur Einleitung des Verfahrens berechtigt sei und wir sollten erklären, woran das erste Verfahren gegen die NPD gescheitert war (V-Leute). Er wollte dann auch wissen weshalb V-Leute sich überhaupt zur Spionage in den eigenen Reihen entschließen, wobei es hier auf den finanziellen Aspekt ankam.

Anschließend wollte er wissen, was eine Fraktion und was eine Gruppe im Bundestag sei und welche Rechte eine solche jeweils hat. Er stellte mehrere kleine Fälle, die direkt mit seiner Arbeit am Landesrechnungshof Brandenburg zusammenhing. Er wollte jeweils von uns wissen, ob eine Fraktion, die ja komplett staatlich finanziert wird, jeweils die folgenden Ausgaben durch die Staatskasse ersetzt bekommen könnte.

Hier ein Beispiel: Wäre es möglich, dass eine Fraktion eine Feier anlässlich des 80. Geburtstages eines ehemaligen Ministerpräsidenten veranstaltet und diese dann staatlich finanziert wird?

Bei der Beantwortung der Fälle kam es ganz darauf an, frei zu argumentieren. Teilweise durfte man sich nicht verunsichern lassen, wenn der Prüfer einem widersprach. Das gehört zu seinem Prüfungsstil und soll wohl eher den „Gesprächscharakter“ der Prüfung und die Argumentation der Prüflinge fördern. Bleibt man dabei ruhig und gelassen, findet das eher Anklang als wenn man sofort seine Antwort revidiert und andersherum argumentiert.

Wer diesen Prüfer erwischt, kann sich im Grunde glücklich schätzen, weil er wirklich fair ist und versucht aus allen das Beste rauszuholen. Allerdings hat er schon im Vorgespräch betont, dass es ihm am wichtigsten ist, dass irgendetwas gesagt wird. Zu langes Zögern oder die Antwort „Ich weiß nicht“ sind viel schlimmer als einfach zu versuchen, gute Argumente anzuführen, die ggf. nicht 100% passen. Auch wenn das in der angespannten Prüfungssituation vlt. sehr schwierig ist, gerade weil seine Fragen alles andere als einfach sind, so solltet ihr das beherzigen, denn der Prüfer bereitet seine Prüfung sehr gut vor und führt dann auf den richtigen Weg.

Viel Erfolg!!!

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