Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Berlin vom März 2020

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im März 2020. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 3 3 4 5 5
Aktenvortrag 5 3 4 3 3
Zivilrecht 4 3 4 5 4
Strafrecht 3 5 3 4 4
Öffentliches Recht 3 3 3 4 3
Endpunkte 4 5 4 3 2
Endnote 3 4 3 4 3

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Mietendeckel, Corona-Virus

Paragraphen: §100 GG, §14 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer ist ein freundlicher und humorvoller Prüfer, der jedoch zumindest in unserer Gruppe keine guten Noten vergeben hat. Er prüft so gut wie immer aktuelle Sachverhalte, protokolfest ist er nicht. Er hat kein Problem damit, mit einem Lachen im Gesicht schlechte Noten zu verkünden. Dennoch sollte man vor ihm keine Angst haben, seine Prüfung ist locker und in aufgeheiterter Atmosphäre. Er ist nicht vornotenorientiert. Hat man ihn als Vorsitzenden fragt er im Vorgespräch Notenziele ab. Auf die Bewertung hat das allerdings keine Auswirkungen. Thema des Gesprächs war der Mietendeckel und in Bezug auf diesen die Richtervorlage nach Art. 100 GG. Er wollte wissen, ob der Richter von der Verfassungswidrigkeit überzeugt sein muss oder ob begründete Zweifel genügen. Antwort: Er muss überzeugt sein. Es sollte geklärt werden, welche verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Mietendeckel bestehen. Rückwirkung wurde angesprochen. Auch haben wir umfassend über die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin gesprochen. Also ruhig nochmal die Gesetzgebungskompetenzen angucken, dies scheint ein Thema zu sein, das er schon öfters abgefragt hat. Schließlich haben wir noch über Art 14 GG im Hinblick auf den Mietendeckel gesprochen. Dann wollte er noch wissen, warum Jens Spahn in Bezug auf den Corona Virus keine Maßnahmen treffen kann und nur Empfehlungen aussprechen kann. Art 30 GG ibm Art 83ff. Guckt euch bei ihm an, was gerade am BVerwG oder am BVerfG tagesaktuell ist. Allerdings ist eine gute Notengebung bei ihm nicht garantiert. Bei uns in der Gruppe waren alle auf den Mietendeckel vorbereitet.