Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bremen vom Juli 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bremen vom Juli 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Anfechtungsklage

Paragraphen:  §42 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer erzählte uns einen Sachverhalt. Dabei sei betont, dass er in einigen Fällen eine Vorliebe für sehr exotische und Studierenden oft zuvor nicht gehörten Gesetzen hat. Dies spielte sich vor allem dadurch wieder, dass er einen Prüfling zu Beginn fragte, welches Gesetz auf den vorliegenden Fall einschlägig sei und welche Norm davon als Anspruchsgrundlage in Betracht komme. Dieses Gesetz war allerdings keineswegs in der Nomos-Gesetzesausgabe, welche deutlich in der Prüfungsordnung und auch der Ladung zur mündlichen Prüfung als zulässiges Gesetzesmaterial ausgewiesen wurde, enthalten, so dass es dem Prüfling nicht möglich war das einschlägige Gesetz und die einschlägige Anspruchsgrundlage zu finden. Von der Thematik her prüfte er quer durch das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht, sowie durch Teile des Europarechts. Dabei sei zu betonen, dass der Prüfer auch kleine Fehler als sehr gravierend bewertet, sodass es in unserem Fall bei einigen Kandidaten vorkam, dass trotz guter Beiträge und auch Lob des Prüfers gerade ausreichende Leistungen erzielt worden. Darüber hinaus schien es in unserem Falle so, dass er auch, wenn er dies selbst von sich im Vorgespräch wies, stark an den vorherigen Noten der anderen Gebiete der mündlichen Prüfung orientiert ist. Insbesondere betonte er gleich zu Beginn, dass er gerne als letztes sein Rechtsgebiet abprüfen wolle. Letztlich ist er ein freundlicher Prüfer, der allerdings stark an Vornoten orientiert ist und leichte Fehler gravierend in seine Bewertung mit einzieht.

Viel Erfolg!

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