Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hamburg im April 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg im April 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 8,33
Aktenvortrag 9
Zivilrecht 11
Strafrecht 10
Öffentliches Recht 7
Endpunkte 9,07
Endnote 9,25

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen:  Vorratsdatenspeicherung; § 10 GG

Paragraphen: §10 GG, §12 GG, §264 AEUV

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung begann mit der Frage nach der bisherigen Rechtsprechung zur

Vorratsdatenspeicherung. Es wurden detaillierte Kenntnisse der Rechtsprechung des

Bundesverfassungsgerichts und des EuGH verlangt und im Anschluss die betroffenen deutschen und europäischen Grundrechte erörtert. Das Verhältnis von europäischen zu deutschem Recht im Allgemeinen und den Grundrechten im Speziellen war zu erörtern, außerdem das

Vorabbescheidsverfahren nach § 264 AEUV. Schließlich galt es, die Solange-Rechtsprechung zu kennen und ausführlich darstellen zu können.

Ein zweiter Fall behandelte die Problematik der Löschung von Google-Suchanfragen-Ergebnissen. Es waren die aus Sicht von Google betroffenen Grundrechte zu erörtern, insbesondere war zu diskutieren, ob sich Google auf die Meinungsfreiheit berufen kann, wenn journalistische Beiträge zwar nicht selbst erstellt, aber eben in der Ergebnisliste dargestellt werden.

Die Prüfung war kurzweilig und verlief freundlich. Mangelnde Detailkenntnisse der Rechtsprechung führten allerdings zu deutlichem Punktabzug. Insgesamt ist dem Prüfer aber daran gelegen, die Prüflinge in die richtige Richtung zu führen, er gibt immer wieder Denkanstöße. Im Vergleich zu vorangegangenen Prüfungen desselben Prüfers, in dem ausschließlich Grundprobleme des allgemeinen Verwaltungsrechts, namentlich die Bekanntgabe von und der Rechtsschutz gegen Verkehrszeichen, abgefragt wurden, sehr schwer und wurde ebenso streng bewertet. Im Anschluss wies er darauf hin, dass auch das vertiefte Europarecht nach seiner Ansicht zum Grundwissen des Examenskandidaten gehört.

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