Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hamburg vom Juni 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg im Juni 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 7,33
Aktenvortrag 15
Zivilrecht 10
Strafrecht 9
Öffentliches Recht 6
Endpunkte 10
Endnote 8,37

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Kaufvertrag, Werkvertrag, Rechtskauf, Widerruf

Paragraphen: §433 BGB, §453 BGB, §355 BGB, §312b BGB, §312j BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Diskussion

Prüfungsgespräch:

Der Kurzvortrag kam aus dem ZivilR, sodass wir mit diesem Rechtsgebiet weiter machten. Von Prüfer bekamen wir einen sehr praxisbezogenen Fall ausgeteilt.

Der 17-jährige Sohn S hat von seinen Eltern ein Prepaid- Handy erhalten, das diese mit einem hohen Betrag aufgeladen haben. S hat sich eine Spiele-App runter geladen und sich virtuelle Gegenstände im Wert von 90€ gekauft. Dazu musste er seine Handynummer eingeben und auf einen Button „bestellen“ drücken. Die Eltern von S waren nicht erfreut darüber und meinten, dass der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen sei. Die Eltern verlangten das Geld zurück.

Zunächst ging es darum, was für eine Vertragsart vorliegt. Wir gingen auf den Dienst-, Werk- und Gemischten-Vertrag ein und endeten nach einer Diskussion beim Rechtskauf. Weiter stellten wir fest, dass es sich auch um einen Fernabsatzvertrag handeln könnte. Dazu prüften wir die einzelnen Voraussetzungen. Auch den Widerruf sprachen wir an, prüften dessen Voraussetzungen und diskutierten darüber, ob ein Button mit „bestellen“ ausreicht oder einer mit „kostenpflichtig bestellen“ nötig ist.

Da die Zeit knapp wurde beendete der Prüfer den Ausgangsfall und kam noch zu einer Fallabwandlung. In der Abwandlung zahlte S die virtuellen Gegenstände mit der Kreditkarte seines Vaters. Auch hier wollten die Eltern die 90€ wieder haben. Hier diskutierten wir kurz darüber zwischen welchen Parteien der Vertrag zustande gekommen ist. Auch verglichen wir die Situation mit dem Ausgangsfall. Dann war die Zeit schon um.

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