Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen vom Februar 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Hessen vom Februar 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 13,1
Zivilrecht 15
Strafrecht 15
Öffentliches Recht 13
Endpunkte 14,33
Endnote 13,5

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  protokollfest

Prüfungsthemen:  Versammlungsrecht, Polizeirecht

Paragraphen:  §13 VersG, §15 VersG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Es wurde ein Fall aus dem Versammlungsrecht mit Abwandlung geschildert. Ein Verein hat am 7.2. zu einer Gedenkveranstaltung mit dem Thema „20 Jahre Vertrag von Maastricht“ eingeladen. Die Teilnehmer sind nach ihrem äußeren Erscheinungsbild rechtsradikal. Das Führungsmitglied ist Hauptredner. Vor dem Eingang stehen A und B mit schwarzer Lederjacke, Springerstiefel und Baseballschläger und haben damit ebenfalls ein rechtsextremes Erscheinungsbild. In der Nähe tagen die Linken mit 10 Mitgliedern in ihrem Parteibüro. Diese machen sich spontan auf dem Weg und rufen vor der Gaststätte „Nazis raus“. Daraufhin kommt die Polizei auf forderte A und B auf, die Baseballschläger wegzulegen. Zudem forderten sie die Mitglieder der Partei der Linken auf, die Rufe einzustellen. Hat die Polizei rechtmäßig gehandelt.
Die einzelnen Maßnahmen wurden auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Im Einzelnen kamen § 13, § 15 VersG als EGL in Betracht. Diese wurden dann in ihrem Tatbestand durchgeprüft. Das Weglegen des Baseballschlägers wurde dann als rechtmäßig angesehen, wobei im zweiten Fall beide Alternativen vertretbar waren.
Abwandlung:
Der Bauer fährt mit dem Traktor los, um mit Strohballen den Weg zu blockieren, als er gerade den Hof verlässt, fordert die Polizei ihn auf, den Traktor abzustellen. Als er der Aufforderung nicht nachkommt, fordert die Polizei den Zündschlüssel ein.
Die Prüflinge prüften hier die unterschiedlichen Standardmaßnahmen des HSOG durch. Wichtig war hier zwischen den beiden Maßnahmen zu differenzieren und bei der Schlüsselherausgabe auf die Sicherstellung gem. § 40 HSOG abzustellen. Auch hier wurden die verschiedenen Tatbestandsvarianten durchgeprüft, insb. § 40 IV HSOG.

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