Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen vom Januar 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom Januar 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 5
Vorpunkte 4 9
Zivilrecht 9 12
Strafrecht 9 12
Öffentliches Recht 10 14
Endpunkte 9,3 12,6
Endnote 5,8 10,22

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Prüfungsthema war grunds. die VB (Zulässigkeit und Begründetheit). Dann der Kopftuch Fall (4 GG, 12 GG, 7 GG). Verfassungsimmanente Schranken. Dann Verwaltungsakt und Widerspruch und BPräs. Wahl

Paragraphen:  §93 GG, §13 BVerfGG, §90 BVerfGG, §4 GG, §123 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer stellt zum Anfang die Frage: Was ist öffentliches Recht. Dieses sollte nacheinander diskutiert, bzw. beantwortet werden. Dort reichte ihm nicht nur Bez. zwischen Staat und Bürger und ein grundsätzlich Über/Ordnungsverhältnis. Er wollte etwas tiefer in die Materie, legte es jedoch ad acta als er merkte, dass die Prüfung so nicht weiterging (auf dem Schlauch stand).
Es folgte das Austeilen eines Falles. (Kopftuch Fall) In dem ging es um eine Lehrerin mit islamischer Glauben. Diese wollte ein Kopftuch tragen, Doch Verbot die bekenntnisfreie Schule ihr dies unter Hinweis auf das SchulG. Frage ist die VB zulässig und begründet?

Hier war zunächst die VB klassisch aufzugliedern:

  • Zuständigkeit des BVerfG Art. 93 Nr. 4a, §§13, 90 BVerfGG.
  • Beschwerdefähigkeit: Jedermann (Wo steht das?) Auch die Lehrerin? Frage nach Beamtenverhältnis–> Staat
  • Prozessfähigkeit
  • Beschwerdegegenstand: Jeder Akt öffentlich Gewalt (Frage: Was ist das) Grundsätzlich Judikative, Exekutive und Legislative

Hier Besonderheit –> Urteilsverfassungsbeschwerde! Frage: Was gibt es sonst noch für VB?

  • Beschwerdebefugnis
  • Rechtswegeerschöpfung und Subsidiarität
  • Form und Frist.

Die Zulässigkeit wurde recht schnell abgearbeitet.

In der Begründetheit wurde so dann mit Art. 4 GG begonnen. Der Prüfer wollte im Rahmen des Sachlichen SB ausführliche Darstellungen und Begründungen sowie Definition hören. Betroffenheit? Was ist Glaube? Muss sie ein Kopftuch tragen bzw. wer beurteilt ob das „Glaube“ ist?
Im Rahmen der prakt. Konkordanz wurde dann ausführlich die Abwägung der einzelnen entscheidenden GR geprüft. Nach dieser Prüfung stellte der Prüfer einen weiteren Fall.
Der M bekommt eine Absage von der UNI. Was kann dieser dagegen tun. Welche Möglichkeiten? Hier musste der Widerspruch und der Verwaltungsakt erläutert werden. Auch musste der § 123 VwGO erkannt werden und seine rechtliche Bedeutung.
Im letzten Teil kamen vereinzelt Fragen zum BPräs und der bevorstehenden Wahl. Art. 54ff GG.

Du suchst die optimale Vorbereitung auf deine Mündliche Prüfung?

Du suchst Gesetzestexte und Kommentare für deine Mündliche Prüfung und den Aktenvortrag? Schau mal bei JurCase.com vorbei, denn da gibt es die gesuchte Fachliteratur zur kostengünstigen Miete oder auch zum Kauf.

jurcase2-ideal-fuer-referendare