Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen vom November 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom November 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 7,16 4,25 6,25 4,58
Zivilrecht 12 7 8 11
Strafrecht 15 8 11 12
Öffentliches Recht 8 6 7 9
Endpunkte 11,67 7,0 8,67 10,67
Endnote 8,66 5,38 7,05 6,61

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Abwehransprüche gegen den Besitz-und Eigentumsstörer, Klagearten, Zulässigkeitsvoraussetzungen einer  Klage, insb. die Zuständigkeit, Rechtsverhältnis Eltern-Kind, Haftung der Eltern

Paragraphen:  §253 ZPO, §828 BGB, §832 BGB, §1004 BGB, §1591 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen, zu Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Prüfung glich beinahe 1 zu 1 einer bereits in den Protokollen zu findenden Prüfung, womit wiederum keiner von uns gerechnet hatte, weshalb wir nicht wirklich einen Vorteil daraus ziehen konnten.

Zu Beginn zeigte er uns ein mitgebrachtes Baustellenschild: „Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder“. Daran anknüpfend wollte er wissen, worauf dieses Schild abziele (Eigentums- und Besitzschutz) und welche Anspruchsgrundlagen es hierfür im Gesetz gibt.

im Anschluss wollte er wissen, wie der Anspruch klageweise geltend gemacht werden könne, welche Klagearten es gibt, woraus sich die sachliche und örtliche Zuständigkeit ergibt, der Unterschied zwischen einem allgemeinen, besonderen und ausschließlichen Gerichtsstand und was das Rangverhältnis zwischen ihnen sei.

Dann wollte er wissen, woraus sich ableiten lasse, das Eltern für ihre Kinder haften bzw. wie überhaupt das grds. Rechtsverhältnis zwischen ihnen sei (§§ 1591, 1626, 1629 BGB)

Zuletzt wollte er wissen, ob der Satz, so wie er auf dem Baustellenschild steht, überhaupt richtig sei oder es nicht umgekehrt vielmehr lauten müsse “ Kinder haften für ihre Eltern“ gem. § 278 BGB.

Die Prüfung verlief insgesamt sehr entspannt ab. Man hatte vielmehr das Gefühl, der Prüfer führe tatsächlich ein Gespräch mit einem und weist einen in dessen Verlauf auf einige „interessante“ Normen hin, welche man dann eben einzuordnen hatte. Wenn man nicht weiterkam, gab er die Frage an den nächsten Prüfling ab, kam aber sofort wieder auf einem zurück, sobald man auch nur minimal anzeigte, dass man eine ungefähre Ahnung habe. Überhaupt haben sich meine

Befürchtungen hinsichtlich der Art, wie er die Prüfung führen wollte, nicht bestätigt. Jeder von uns wollte und konnte einiges beitragen, wir meldeten uns dementsprechend häufig, aber es war gleichzeitig auch kein Hauen und Stechen untereinander, wer am schnellsten die beste Antwort parat hat.

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