Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
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Kandidat |
1 |
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Endpunkte |
7,7 |
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Endnote |
8,1 |
Prüfungsgespräch:
Den Einstieg in die Prüfung gestaltete der Prüfer mit einer Alltagsanekdote: Er erzählte, dass er gerade seine Terrasse renoviert und dabei von einem Handwerker eine KI-generierte Annahmeerklärung erhalten habe. Daran anknüpfend fragte er allgemein nach der Willenserklärung – ihren einzelnen Bestandteilen (objektiver und subjektiver Tatbestand) sowie nach der konkreten Definition. Als ein Prüfling nicht direkt auf die Antwort kam, half der Prüfer ohne Weiteres weiter. Ergänzend stellte er einige allgemeine Fragen zum BGB, etwa wie viele Bücher es hat und wann es in Kraft getreten ist. Diese einleitenden Fragen wirkten bewusst niedrigschwellig und sollten offensichtlich dazu beitragen, die Anspannung zu lösen. Im Anschluss daran entwickelte sich eine Diskussion darüber, ob eine KI überhaupt eine Willenserklärung abgeben kann. Der Prüfer beschäftigte sich damit also bewusst mit einem aktuellen und zukunftsorientierten Thema, das sich jedoch mit solidem Grundlagenwissen gut bearbeiten ließ. In diesem Zusammenhang fragte er auch nach dem Streit, ob ein potenzielles Erklärungsbewusstsein ausreicht. Der Prüfer ging dabei systematisch die Anspruchskette durch: vertraglich, quasivertraglich, dinglich, deliktisch. Als ein Prüfling etwas zur Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) sagte, nahm er das direkt als Anknüpfungspunkt und stellte dazu weitere Fragen. Nach etwa 15 Minuten teilte er einen Fall aus, der inhaltlich an den Einstieg anknüpfte. Der Sachverhalt war folgender: Ein Käufer besuchte einen Baumarkt, um eine Bohrmaschine zu kaufen, fand den Preis dort jedoch zu hoch. Daraufhin suchte er im Internet und fand ein sehr günstiges Angebot, das er bestellte und per PayPal bezahlte. Er erhielt sodann eine Bestellbestätigung von einer KI. Nach einigen Tagen blieb die Lieferung aus; stattdessen erhielt er eine E-Mail mit dem Inhalt, dass die Bohrmaschine aufgrund interner Schwierigkeiten nicht geliefert werden könne – der Preis sei durch einen Fehler der KI zu niedrig angesetzt worden und man wolle nicht an dem Vertrag festhalten. Die Prüfung begann mit § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Zunächst wurde geprüft, ob der Anspruch entstanden ist, wobei Angebot und Annahme definiert und kurz auf die Problematik im Zusammenhang mit der KI eingegangen wurde – da dies jedoch bereits im Vorfeld ausführlich besprochen worden war, nickte der Prüfer dies ab und wollte keine weitere Vertiefung. Anschließend wurde kurz dargelegt, dass ein Widerruf hier ausscheidet, da es sich bei dem Käufer um einen Handwerker handelt, der die Maschine für sein Unternehmen benötigt – es liegt damit eine B2B-Konstellation vor. Im Kern ging es sodann um die Anfechtung. Der Prüfer fragte, wie viele Anfechtungsgründe es im BGB gibt und welcher im vorliegenden Fall in Betracht kommt. Dabei sollten die einzelnen Anfechtungsgründe sauber definiert werden. Ein Kalkulationsirrtum wurde kurz angesprochen, darauf ging der Prüfer jedoch nicht weiter ein. Fragen wurden nicht sofort weitergegeben – wenn einmal etwas Falsches gesagt wurde, hakte der Prüfer nach und stellte Rückfragen, anstatt die Antwort einfach zu übergehen. Den Prüflingen wurde so stets die Chance gegeben, sich zu korrigieren. Die Prüfung lässt sich mit soliden Kenntnissen in BGB Allgemeiner Teil, Schuldrecht und Sachenrecht gut meistern. Es kam der Prüfer erkennbar auf Verständnis und Nachvollziehbarkeit der Argumentation an – Detailprobleme wurden nicht abgefragt. Die Prüfungszeit verging insgesamt sehr schnell, und es herrschte stets eine angenehme Atmosphäre.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen von April 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

