Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern im Februar 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern im Februar 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandida 1
Vorpunkte 5,8
Zivilrecht 8
Strafrecht 9
Öffentliches Recht 11
Endpunkte 6,8
Endnote 7,2

Zur Sache:

Prüfungsstoff:

Prüfungsthemen: Mietrecht und Vermieterpfandrecht

Paragraphen: §535 BGB, §543 BGB, §1257 BGB, §562 BGB, §985 BGB

Prüfungsgespräch: Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken, Fragestellung klar

 

Prüfungsgespräch:

Die Prüflinge wurden mehrmals der Reihenfolge nach geprüft.

  1. Fall

A ist Vermieterin und geht zu einem Jurist. Dort schildert sie folgenden Sachverhalt: Sie wohnt in einem 2-Familienhaus und vermietet eine kleine Anliegerwohnung. B ist Mieter davon. B zahlt 5 Monate keine Miete. Nach 3 Monaten kündigt A fristlos. B ist noch nicht ausgezogen. Was kann A tun, um Mietrückstände einzutreiben?

Zunächst wurde der Sachverhalt von einen Prüfling zusammengefasst. Danach wurden folgende Paragraphen durchgeprüft:

  1. 535 II BGB für 3 Monatsmieten
  2. 543 BGB Kündigung
  3. 546 a BGB für 2 übrigen Mieten

Was ist, wenn A die Wohnung an C für 100 € mehr hätte vermieten können?

Schadensersatz nach §§ 280 I, II, 286, 280 I, 546 a BGB

Wie kann man dagegen vorgehen? (Abwandlung, wenn B nicht ausziehen möchte bzw. gerade beim Umzug dabei ist)

  • Klage + sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach ZPO, GVG
  • Mahnverfahren und Mahnbescheid
  • Vermieterpfandrecht > (Welche Sachen sind pfändbar? § 811 ZPO, gesetzliches Pfandrecht, Fragenzur öffentlichen Versteigerung (Definition, wer führt sie durch?) , Möglichkeit des Widerspruchs und Selbsthilferechts, Wie kann man B beim Umzug aufhalten?)
  1. Fall

A kauft ein Haus von B. Notarielle wird ein Kaufvertrag abgeschlossen und die Übergabe ist erfolgt. A stellt nun fest, dass die Einbauküche im Haus nicht mehr vorhanden ist. Welches Recht hat er?

Nun folgten kurz Ausführungen zu dem Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB und die Küche als Bestandteil/Zubehör.

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