Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern vom Juni 2022

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

7,03

Gesamtnote 1. Examen

7,28

Gesamtnote 2. Examen

8,79

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Erledigung und Kosten

Paragraphen: §154 VwGO, §162 VwGO, §123 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein

Prüfungsgespräch:

Die Prüferin hat einen kleinen Fall ausgeteilt und vorgelesen: Inhaltlich ging es darum, dass A vom Gesundheitsamt einen Genesungsnachweis für 6 Monate begehrt, aber nur einen für 90 Tage ausgestellt bekommen hat. im Rahmen des Eilverfahrens teilt das Gericht dem Gesundheitsamt mit, dass es ebenfalls davon ausgeht, dass der A einen Anspruch auf einen 6monatigen Genesungsnachweis hat. Es war nun zu überlegen, was das Gesundheitsamt machen kann. Im Rahmen der gesamten Prüfung ging es primär um das Prozessrecht und nur vereinzelt um materielles, ganz allgemeines Verwaltungsrecht. Wir sprachen über einseitige und übereinstimmende Erledigungserklärungen, Anerkenntnisse und über die damit verbundene Kostenlast. Die Prüferin bildete hierfür immer wieder kleine Abwandlungen – was geschieht, wenn A erledigt aber das Gesundheitsamt nicht zustimmt? Was geschieht umgekehrt? Wer trägt die Kosten, was gibt es für Kosten, wie entscheidet das Gericht in den einzelnen Konstellationen über Kosten.
Was können die Beteiligten machen, um Kosten zu vermeiden / zu verringern. In diesem Zusammenhang sollten wir dann immer kurz die Erfolgsaussichten einschätzen, wer wird obsiegen? Eine vertiefte materielle Prüfung hat aber auch an dieser Stelle nicht stattgefunden und fand vollkommen ohne Normenbezug statt. Wir sollten in diesem Zusammenhang auch des Öfteren den entsprechenden Tenor bilden. Da wir alle nacheinander dran waren denselben Tenor zu bilden gehe ich davon aus, dass ihr noch etwas bei unseren Vorschlägen gefehlt hat. Sie hat es allerdings nicht aufgelöst. Im Rahmen der Kosten sind wir auf das GKG zu sprechen gekommen und die Prüferin wollte hören, was es für unterschiedliche Gerichtskosten gibt. Wir nehmen an, dass sie Gebühren und Auslagen hören wollte, sie hat es allerdings nicht aufgeklärt. Außerdem sprachen wir das Rechtsmittel, die Beschwerde, gegen den Beschluss im Eilverfahren an. Inhaltlich hat die Corona Problematik des geschilderten Falles keine Rolle gespielt In einem weiteren kleinen Fall ging es dann um eine Erweiterung: Die Behörde wurde entsprechend der gerichtlichen Einschätzung verpflichtet. Zwei Wochen nach der Entscheidung ändert sich die Rechtslage dahingehend, dass ein Genesungsnachweis nur über 90 Tage zu erteilen ist, dies war dem entscheidenden Gericht schon vor seiner Entscheidung bekannt. Die Behörde ist bisher nicht tätig geworden. Bzgl. der Behörde haben wir zunächst überlegt, ob dieser Untätigkeit vorgeworfen werden kann, haben diesen Gedanken jedoch nicht weiterverfolgt. In diesem Zusammenhang sprachen wir dann vor allem über die Rücknahme und den Widerruf eines Verwaltungsaktes nach dem VwVfG M-V und die Wiederaufnahme des Verfahrens. Es wurde die Rechtswidrigkeit / Rechtmäßigkeit des hypothetischen Bescheids des Gesundheitsamtes thematisiert und es war zu unterscheiden, wann auf welchen Zeitpunkt abzustellen ist. Aufgrund der Kenntnis des Gerichts über die anstehende Rechtslage haben wir auch die Möglichkeit der Rücknahme des, im ersten Teil der Prüfung thematisierten, abgegebenen Anerkenntnisses der Behörde diskutiert. Pro und Contra wurde dargestellt und vor allem problematisiert, dass das Anerkenntnis ja eine gewisse Rechtssicherheit ausstrahlt, sodass eine Rücknahme vor diesem Hintergrund nicht möglich sein könnte. Die Prüfung an sich fand reihum statt, die Prüferin ist von dieser Reihenfolge auch nicht abgewichen. Im Vergleich zu den anderen Prüfungen war man weniger, aber dafür länger am Stück dran. Die Fragen wurden kaum an den nächsten Prüfling weitergegeben.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern im Juni 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.