Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen im August 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im August 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 9.0
Aktenvortrag 10
Zivilrecht 11
Strafrecht 11
Öffentliches Recht 12
Endpunkte 11,33
Endnote 9,84

Zur Sache:

Prüfungsthemen:  Nießbrauchrecht, Immobiliarsachenrecht, Schuldrecht AT

Paragraphen: §1018 BGB, §823 BGB, §873 BGB, §925 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Zu Beginn wurde ein Fall ausgeteilt der nur wenige Zeilen umfasste:
Grundstückseigentümer E hat zugunsten des Wasserverbandes e.V. das Recht zum Verlegen von Wasserleitungen im Grundbuch eingetragen. Anschließend baut E auf der Strecke wo die Wasserleitungen liegen eine Mauer, durch die die Rohre gefährdet sind. Außerdem kann der e.V. durch die Mauer keine Wartungen mehr an den Rohren vornehmen.
Fallfragen: Welche Möglichkeiten hat der e.V. zur Durchführung der Wartungen? Welche Ansprüche kann der e.V. wegen einer möglichen Beschädigung geltend machen.
Auf den Fall wurde zunächst nicht näher eingegangen, sondern es wurde allgemein nach Belastungen an Grundstücken gefragt. Letztlich konnte man einfach die Überschriften aus dem Gesetz ablesen: Grunddienstbarkeit, Nießbrauch an Sachen, Nießbrauch an Rechten, Reallasten, Grundschuld, Hypothek etc. Stark verwirrt hat die Aussage vom Prüfer, dass wir nicht blättern müssten, weil wir die Antwort eh nicht im Gesetz finden würden.
Anschließen wurde der Fall gelöst, wobei immer wieder ins allgemeine Schuldrecht und Sachenrecht abgeschweift wurde.
Des Prüfers Fragen waren über weite Strecken des Prüfung nicht nachvollziehbar und unklar. So ließ er auf die Frage, wie bei der Hypothek das Grundstück veräußert wird nicht die Zwangsvollstreckung gelten, sondern wollte unbedingt den Begriff Zwangs Verkauf(??) hören. Ähnliche Szenarien spielte sich im Prinzip bei all seinen Fragen ab, wodurch wir Prüflinge meistens nur im Dunkel gestochert haben.
Obwohl letztlich relativ gute Punkte vergeben wurden und man glaubt man könnte glücklich mit der Notenvergabe sein, fußt dies nur darauf, dass die Prüfung selbst katastrophal abläuft und man sich schon sorgen macht ob es überhaupt gereicht hat.
Schaut euch unbedingt vorher kurz die §§13, 19, 29 GBO an!!