Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland im März 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im März 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 6,78 6,57 8,1
Zivilrecht 9 9 9
Strafrecht 9 10 8
Öffentliches Recht 9 9 9
Endpunkte 7,45 7,36 8,1

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Luftreinhaltepläne, Einstweiliger Rechtsschutz, Baurecht

Paragraphen: §47 BImSchG, §80 VwGO, §35 BauGB, §82 LBO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Unsere Prüfung begann mit einem aktuellen Thema, dem Diesel-/Abgas-Skandal. Gegenstand war das kurz vor der Prüfung ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Beklagte waren die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Insoweit gingen wird insbesondere auf die Luftreinhaltepläne nach § 47 BImSchG, die Rechtsverordnung nach § 48 a Abs. 1 BImSchG und § 44 BImschG ein.
Im Anschluss diktierte uns der Prüfer den bereits aus den vorherigen Protokollen bekannte Fall:
E ist Eigentümerin eines Grundstücks, dass sie selbst bewohnt. Das Anwesen ist mit einem Einfamilienhaus und einer einfachen, kleinen, freistehenden Garage mit Flachdach bebaut. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Stadt S. Die UBA wandte sich bereits 1990 an den Voreigentümer und teilte diesem die Illegalität mit. Eine Baugenehmigung liegt nicht vor, nur eine Genehmigung als Bienenzuchtanlage. Die Stadt S verfügt gegenüber der E eine Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug und eine Beseitigungsanordnung hinsichtlich Haus und Garage. E möchte wissen, was sie dagegen unternehmen kann.
Einlegung eines Widerspruchs und Antrag nach § 80 V VwGO (summarische Prüfung der Erfolgsaussichten), Abgrenzung Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Abgrenzung Nutzungsuntersagung und Beseitigungsanordnung (§ 82 LBO, formelle und/oder materielle Illegalität), Prüfung von § 35 BauGB (der Außenbereich soll von einer Bebauung freigehalten werden, Ausnahme: Privilegierte Vorhaben, hier die Bienenzuchtanlage), Prüfung von §§  61, 62 LBO (bei der Garage handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben). Bei der abschließenden Abwägung der Interessen sollte auf Seiten der E die Verwirkung (Zeit- und Umstandsmoment, Verwirkung nur bei subjektiven Rechten, nicht bei hoheitlichem Vorgehen), auf Seiten der Behörde/Allgemeinheit die Illegalität angeführt werden.