Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland im März 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im März 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 5,28 6,85 6,78 7,14
Zivilrecht 12 11 10 12
Strafrecht 7 8 7 10
Öffentliches Recht 11 9 11 12
Endpunkte 97,5
Endnote 6,5 7,66 7,61 7,86

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Fälle zu verschiedenen Gebieten aus dem Zivil- und Zivilprozessrecht, insbesondere auch viele Grundlagen-Probleme (Willenserklärung, Anfechtung etc.)

Paragraphen: §433 BGB, §164 BGB, §119 BGB

Prüfungsgespräch: hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen ,Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung begann mit folgendem Fall:
Familie Maier ist Besitzer des Programms „Alexa“. Alexa ist ein Programm von Amazon, und ermöglicht es per Sprachbefehl Bestellungen im Internet zu tätigen. Die 8-jährige Tochter Tanja bestellt am 16.12.17 versehentlich ein Puppenhaus (Wert: 180 €) sowie 20 KG Milka-Schokolade via Alexa. Tanja hat eine sehr tiefe Stimme, und hört sich an wie eine erwachsene Frau.
Über diesen Vorfall berichtet das Fernsehen in einer Nachrichtensendung vom 18.12.17. Die Nachrichtensprecherin Renate W. nutzt dabei u.a. die Stichworte: Alexa, Puppenhaus, 20 KG Milka-Schokolade und Bestellen.
In diversen Haushalten in denen Alexa auch vorhanden ist kommt es nun dazu, dass die Angaben der Nachrichtensprecherin als Bestellung aufgefasst werden. Auch M ist davon betroffen, da er diese Fernsehsendung gesehen hat.
M kommt in ihre Kanzlei, und möchte wissen wie die Rechtslage ist. Er hat erst am 20.03.18, nach einer Mail von Amazon, davon Kenntnis erlangt dass er eine Bestellung getätigt haben soll. Insbesondere will er auch wissen, was wäre wenn sein Sohn Bodo mal aus Versehen eine solche Bestellung tätigen würde.
Dieser Fall wurde anschließend bis ins Detail auseinander genommen. Willenserklärung, Angebot und Annahme, Zugang, Stellvertretung, Minderjährigen-Recht, Anfechtung, Vertragsschluss, Rechtsscheinvollmachten – all diese Dinge wurden mehr oder weniger intensiv durchgeprüft, wobei der Prüfer stets die Richtung klar vorgab.
Weiter wurden dann Fragen zum Thema Beweismittel der ZPO (Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung, Urkunden, Zeugen, amtliche Auskunft) und zum Thema Beweislast gestellt. Außerdem zum Thema Prozessvergleich.
Es ging dann mit einem zweiten Fall weiter:
Richter R protokolliert im Prozess einen Vergleich zwischen den beiden Parteien, obwohl beide zuvor mitteilen, dass die mi dem Vergleich nicht einverstanden sind. Dennoch diktiert R: „lau diktiert, vorgelesen und genehmigt“. Frage war nun, wie sich die Parteien wehren können.
Im Endeffekt müssten 3 Anträge gestellt werden:
1. Feststellungsantrag, das Verfahren durch den Verglich nicht beendet wurde
2. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
3. Ursprünglicher Klageantrag muss nochmal gestellt werden
Es ging dann noch kurz um das Thema „unbezifferter Klageantrag“ und wo dieser geregelt ist.
Es wurden sehr viele Themen geprüft, dennoch war die Prüfung m. E. gut zu meistern.