Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen im Dezember 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im Dezember 2017. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 30
Zivilrecht 9 15 10 11 10
Strafrecht 10 16 11 11 11
Öffentliches Recht 6 14 10 11 9
Endpunkte 55
Endnote 6,2

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen:  NC Medizin Urteil des BVerfG, derzeitige Sondierungsgespräche zwischen Schwarz/Rot, Anspruch auf Zulassung eines neuen Stands zum Weihnachtsmarkt

Paragraphen: §123 VwGO, §70 GewO, §63 GG, §69 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion

Prüfungsgespräch:

Aus den vorherigen Protokollen ging hervor, dass man sich nahezu nicht auf eine Prüfung bei diesem Prüfer vorbereiten kann. Dies kann ich nur bestätigen. Der Prüfer ist definitiv nicht protokollfest.
Aktuelle Themen sind bei ihm jedoch äußerst beliebt. In der Vorbereitung habe ich mich auf Staatsorgan, Staatsverfassungsrecht, Europarecht und die Basics im Verwaltungsrecht AT konzentriert. Zudem habe ich aktuelles Tagesgeschehen verfolgt. Insgesamt würde ich dazu raten, aktuelles Geschehen der letzten drei Monate zu verfolgen und juristisch aufzuarbeiten. Außerdem sollten bei den absoluten Grundlagen des Öffentlichen Rechts in keinem Teilgebiet große Lücken bestehen. Es kann bei diesem Prüfer nämlich so gut wie alles gefragt werden.
Während der Prüfung fragte er nach den Geschehnissen in Berlin und den Folgen, welche gescheiterte Sondierungsgespräche zwischen Schwarz/Rot mit sich ziehen würden. Eine andere Kandidatin erklärte hierauf, dass die Sondierungsgespräche derzeit schlecht stehen würden aufgrund der von Schmitt erteilten Zusage zur Verlängerung der Glyphosphatverwendung in Brüssel.
Weiterhin erklärte sie, welche Rolle der Bundespräsident einnehmen würde, sollten die Sondierungsgespräche scheitern und welche Möglichkeiten daraufhin bestehen würden Neuwahlen zu realisieren. Hiervon war der Prüfer sehr angetan. Von diesem Thema sprang er zu einem hypothetischen Fall und stellte folgende Frage: Angenommen, dass ich und Sie (zeigte auf eine Kandidatin) würden auf dem Weihnachtsmarkt einen neuen Stand aufmachen wollen. Wie wäre diese Frage verfassungsrechtlich zu beurteilen?. Um ehrlich zu sein, verwirrte mich diese Frage ein wenig.
Letztendlich wollte er mit dieser Frage zunächst darauf hinaus, ob für diesen hypothetischen Fall die Entscheidungskompetenz bei den Ländern oder dem Bund liegt. Daraufhin wollte er kurz die generelle Gesetzgebungskompetenz erklärt haben. Nachdem Art. 74 I Nr.11 GG zur Beantwortung seiner ursprünglichen Frage herausgearbeitet wurde, stellte er die Frage, was das Wort ohne in dieser Norm bedeute und welche Schlüsse sich hieraus ziehen lassen. Weiterhin wollte er von dieser Norm dann in die GewO und wissen, woraus sich ein Zulassungsanspruch ergeben könnte. Sodann fragte er, welches Verfahren hier für einen solchen Anspruch erfolgsversprechend sei. Ich nannte auf diese Frage den einstweiligen Rechtsschutz und warum das Verfahren nach § 123 VWGO hier einschlägig sei. Eine andere Kandidatin wurde weiterhin zu den Prüfungspunkten der Begründet in diesem Verfahren befragt und wie sie diese im vorliegenden Fall bewerten würde.
Auch wenn der Fall klar gestellt war, verwirrten mich die Fragen, die der Prüfer stellte. Er sprang zwischendurch immer in andere Rechtsgebiete und stellte verschiedene generelle Fragen zum Europarecht und zu anstehenden Urteilverkündung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Numerus Clausus Entscheidung in Medizin. Es handelte sich zwar immer um Fragen, die aktuelles Tagesgeschehen beinhalteten, jedoch führte das Springen zwischen diesen Themen dazu, dass ich einige Male sehr auf dem Schlauch stand und gar nicht mehr wusste, was der Prüfer nun eigentlich von mir hören wollte. In diesen Situationen versuchte der der Prüfer oft weiter zu helfen und gab die Frage erst sehr spät weiter an die anderen Kandidatinnen/-en.
In diesen Situationen darf man sich jedoch nicht verunsichern lassen. Dies passierte mir leider zu oft.
Als Tipp daher: keine Sorge, ruhig bleiben und nachdenken. Notfalls nochmal nachfragen, wenn man nicht genau weiß worauf er hinaus möchte. Dies verschafft einem noch einmal Zeit bei einem Blackout ein wenig Licht ins Gedächtnis zu rufen. Der Prüfer möchte einem nichts Böses. Seine Notengebung war definitiv fair bis großzügig. Er ist wirklich ein guter und wohlwollender Prüfer. Ihr habt wirklich einen
Glücksgriff gemacht! Viel Erfolg!