Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen September 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen vom September 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 8 5 5 7 4
Zivilrecht 12 4 5 4 9
Strafrecht 11 7 6 8 10
Öffentliches Recht 12 5 7 6 10
Endpunkte 9,3 4 5 5 7
Endnote 9,3 5 6 6 8,3

Zur Sache:

Prüfungsstoff:

Prüfungsthemen: VU, Einspruch, Berfung, Zuständigkeiten, Revison, Ebay

Paragraphen: §164 BGB, §330 ZPO

Prüfungsgespräch: hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, Hart am Fall, Fragestellung klar

 

Prüfungsgespräch:

Wir begannen mit Fragen zur ZPO. Der Prüfer hat uns sehr genau zur ZPO und GVG ausgefragt. Sowohl welche Gerichte zuständig sind, als auch wann eine Berufung vorliegt, wie der Instanzenzug ist usw. ZPO würde ich bei ihm mehr als nur genau lernen. Er ist Praktiker und dementsprechend wichtig ist ihm auch das Wissen in der ZPO.

Wir haben den typischen eBays Fall bekommen, dass der Ehemann die Daten der Frau knackte und eine Sache online gestellt hat und diese verkaufte über eBays. Vor Zeitablauf hat er die Sache jedoch wieder herausgenommen. Der Fall war zwar ein Klassiker, aber er will es sehr, sehr genau wissen. Sowohl welche Vertretungsmacht wann vorliegt, welche Bedeutung sie hat usw. Wir mussten das Handeln unter fremden Namen mit der Identitätstäuschung und der Namenstäuschung abgrenzen und viele Argumente nennen. Des Weiteren wollte er auch wissen, wann eine Duldung und Anscheinsvollmacht vorliegt und sehr genaue Definitionen und Subsumtionen. Er will es sehr genau erläutert haben und lässt sich nicht auf oberflächliche Definitionen ein. Wir haben dann noch Ausweitungen gemacht zu § 179 BGB, wenn der Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt und wie er dann haftet. Dann kamen wir noch zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ob dieser bei eBay vorliegt oder vorliegen kann und was dagegen spricht. Hier musste man es einfach wissen, denn andernfalls wäre man nicht darauf gekommen.

Des Weiteren hat er immer wieder andere Fragen bzgl. eBay gestellt, bzgl. der AGBs usw.

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