Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom März 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen vom März 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 8,5
Aktenvortrag 13
Zivilrecht 13
Strafrecht 13
Öffentliches Recht 13
Endpunkte 13
Endnote 10,17

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: NKomVG, Begriff des Deutschen, Steuern, Bürgerentscheid

Paragraphen:  §113 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Zuerst wurden ein paar allgemeine Fragen gestellt. Ich hab die erste Frage leider nicht mitgekriegt, aber es ging wohl um den Begriff des Deutschen aus Art. 116 GG. Die Frage war dann wie man Deutscher werden kann (Ehe, Geburt, Beantragung). Der Prüfer wollte dann wissen, auf wen es denn ankomme, den Vater oder die Mutter bei der Geburt (einer reicht). Dann wurde kurz über die USA und Steffi Graf geredet (Deutsche), die die doppelte Staatsbürgerschaft hat. Es wurde nach dem Namen ihres Mannes gefragt. Es ging dann irgendwie um die Kinder, wie das dann bei denen wäre. Die Fragen waren alle irgendwie komisch und wir waren leicht verwirrt. Glaube er hat eher einen witzigen Einstieg gesucht. Dann fragte er, ob jemand noch Giovanni di Lorenzo (falls man den so schreibt?) aus der Talkshow 3 nach 9 kennt, und in welchen Skandal er verwickelt war vor ein paar Jahren. Er hat auch die doppelte Staatsbürgerschaft und hat bei den Europawahlen zweimal gewählt, Deutschland und Italien. Das ist natürlich ein Problem für die Gleichheit der Wahl.
Ich werde mich bewusst kurz halten zum Fall, da ich nicht denke dass dieser jemals wieder drankommt oder die Antworten / Falllösung für euch von Bedeutung sind.
Der Prüfer starte mit einem Fall, den wir mitskizieren sollten. Der VfL Osnabrück (Fußball) in der dritten Liga will sein Stadion ausbauen. Der Rat der Stadt lehnt dies am 10.2.2016 ab. Daraufhin wird eine Bürgerbewegung gegründet, mit der Initiative „Aufhebung des Ratsbeschlusses“, an der Spitze mit Sprecher V. 25% der Wahlberechtigten unterschreiben die Unterschriftenliste. Refinanziert werden soll das Ganze mit höherer Miete der Einwohner sowie höherer Gewerbesteuer. Am 11.5.2016 wird die Liste eingereicht. Der Ausschuss lehnt das Begehren am 3.6.2016 ab. V überlegt, ob er gegen die Ablehnung klagen kann. Mit Erfolg?
Da aus den anderen Protokollen hervorgeht, dass er eher im Bereich Staatsorgan/Grundrechte seine Fragen stellt, war ich kaum auf Kommunalrecht vorbereitet. Auch das Thema Bürgerentscheid streifte mich im Studium nur ein einziges Mal in einer Klausur. Ich glaube er wollte sich für unsere Gruppe einfach einen besonders schweren Sachverhalt ausdenken. Nicht um uns runter zu prüfen, wir die Noten zeigen, sondern einfach um uns zu schocken.
Wir begaben uns also ins NkomVG, und prüften da den § 32 durch. Zudem natürlich alles im Rahmen der Klage, die bei Kommunalverfassungsstreitigkeiten einige Probleme aufwirft, z.B. bereits im Verwaltungsrechtsweg. Außerdem beschäftigten wir uns lange mit der Klageart. Problematisch war insbesondere, dass nach § 33 IV der Bürgerentscheid anstelle des Ratsbeschlusses ergeht, sodass man hier ne ganze Menge beachten musste. Wir einigten uns letztlich auf eine Feststellungsklage, wobei ich fälschlicherweise eher für die allgemeine Leistungsklage plädierte. Der Rest der Zulässigkeit wurde durch den Prüfer übersprungen. Viel Wert wurde dann noch auf den Obersatz der Klage gelegt. Der § 32 teilt sich in formelle und materielle Anforderungen. Ein Problem war die Frist zur Einreichung des Bürgerbegehrens. Was die materielle Prüfung angeht, war es dann ein komplettes durcheinander. Ich kam nicht auf die richtige Nummer in Absatz II. Ich hatte die ganze Zeit noch diese Steuererhöhung und Mieterhöhung im Kopf, wichtig war aber wohl die Nr. 5. Denn zum Ausbau des Stadiums braucht man ja einen geänderten F oder B Plan. Dies kann aber eben gerade nicht Teil eines Bürgerentscheids sein, wie ja der Absatz II eindeutig aussagt! Hierzu käme es aber mittelbar.
Dazu muss ich sagen, dass der Prüfer uns an diese Problematik eher schlecht heranführte. Wir standen durch die Aufregung in der Prüfung alle n bisschen auf dem Schlauch, aber während die anderen Prüfer uns dann geschickt leiteten, fand das hier nicht statt.
Wichtig wurde auch noch, ob der Stadiumbau zu einer Aufgabe des eigenen, oder übertragenen Wirkungskreises zählt. Über § 4 NkomVG, also der sportlichen und kulturellen Aufgaben wurde dies bejaht.
Am Ende kam dann der Clou der ganzen Geschichte. Er forderte uns auf, den § 32 III zu lesen. Ich hatte mein Landesrecht vergessen, hatte also eins gestellt bekommen durch die Prüfer. Er fragte uns, ob uns irgendwas auffiel als einer es vorlas. Wir sprachen kurz über Satz 2, ich versuchte ihn durchzuprüfen. Dann jedoch verriet er uns, dass dieser Satz im November 2016 wohl gestrichen wurde. Er lachte sich ins Fäustchen und betonte nochmal, wie wichtig es sei, die aktuelle Auflage zu besitzen. Das war doch ziemlich lachhaft. Zum einen besaßen alle die aktuelle Auflage, die nun mal erst wieder im Sommer neu rausgebracht werden sollte (Götz/Starck Variante). Zum anderen hatte ich doch extra das Exemplar der Prüfer gekriegt. Wie wir darauf kommen sollten, dass ein einziger Satz eines Gesetzes, der nicht mal irgendwie bekannt oder in den Medien umstritten war, frisch gestrichen wurde (wie z.B. der Begriff in der Generalklausel des § 11 NSOG), ist mir ein Rätsel.
Danach wurde noch ein bisschen was über Steuern und Art. 106 GG gefragt, aber aufgrund des Prüfungsendes erklärte er uns eher n bisschen was über Gewerbesteuern und Hebesteuern.
Ich kann die Prüfung wirklich nur schlecht wiedergeben. Es war alles durcheinander und er fragt auch einfach dann viele Fragen ohne wirklichen Zusammenhang wild in die Gruppe hinein. Er sagte selber zum Schluss, dass die Prüfung extrem schwierig war. Ich hatte in meinen schriftlichen Prüfungen in ÖR 13 und 9 Punkte geschrieben und auch der Rest der Gruppe schienen einen recht starken Schnitt zu haben. Ich glaube nicht, dass er immer so schwere Prüfungen macht. Lasst euch durch das Protokoll also keine Angst machen. In einer Vormittagsprüfung, die unserer voraus ging, soll es wohl deutlich einfacher und entspannter gewesen sein. Ein kleiner Tipp jedoch: Es sah so aus, als hätte er den Fall aus irgendeiner Jura Zeitschrift gehabt. Vielleicht lohnt es sich, wenn grade nichts Aktuelles in Frage kommt, da mal reinzuschauen. Letzten Endes können wir uns gerade wegen unserer Noten nun aber überhaupt nicht beschweren 😉 Dafür nehme ich gerne eine wilde Fragestunde in Kauf.

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