Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – NRW im März 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im März 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 21
Aktenvortrag 4
Zivilrecht 7 7 4
Strafrecht 8 9 6
Öffentliches Recht 6 5 4
Endpunkte 42
Endnote 4,67

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen:  ZPO, BGB AT und FamR

Paragraphen: §164 BGB, §1365 BGB, §428 BGB, §23 GVG, §71 GVG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Zu Beginn der Prüfung wurden Fragen zur ZPO gestellt. Es ging um die Zuständigkeit nach §§ 23, 71 GVG und ob der Wert von 5000 € bindend ist. Dabei sollte auf die im Gesetz genannten Ausnahmen eingegangen werden und herausgearbeitet werden welcher § spezieller ist.

Danach wurde uns ein Fall gestellt:

M ist in Köln. Aufgrund der Knappheit an Parkplätzen parkt er auf dem Penny Parkplatz. 4 Wochen später erhält seine Frau (Halterin des PKW) eine Aufforderung zur Zahlung von 35 €. Muss sie zahlen?

Wir hatten also tatsächlich keine Angaben was für eine Aufforderung das war, ob auf dem Parkplatz ein Schuld mit Hinweisen war, ob M das Autofahren bzw. parken durfte o.Ä.

Daher musste man selber den Sachverhalt weiterspielen um manche Fragen beantworten zu können… das war teilweise seltsam aber machbar.

Wir besprachen hauptsächlich einen Vertrag. Ob eine Stellvertretung vorliegen kann. Aufgrund mangelnder Angaben musste man sich auch hier was ausdenken. Wir kamen am Ende darauf, dass F nicht wollte das M Verträge abschließt und eine Stellvertretung nicht vorliegt.

Danach besprachen wir das Angebot, invitatio ad offerendum und ivitatio ad incertas personas (Was hier bei dem Parkplatz vorlag).

Danach besprachen wir die Voraussetzungen von § 1365 und kamen dazu, dass M die F mitverpflichtet hat da es sich um ein Geschäft i.S.v. § 1365 handelte. Somit müsste F zahlen. M und F sind Gesamtschuldner nach § 428. Dann wurde noch kurz § 420 angesprochen und die Prüfung was schon beendet.

Insgesamt hatte man in der Prüfung ein schlechtes Gefühl, da man immer dachte der Prüfer möchte was anderes hören.

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