Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – NRW vom Mai 2020

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW vom Mai 2020. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5 6
Vorpunkte 12 13 9 9 9 9
Zivilrecht 12 13 9 9 9 9
Strafrecht 12 13 9 9 9 9
Öffentliches Recht 12 13 9 9 9 9
Endpunkte 12 13 9 9 9 9
Endnote 12 13 9 9 9 9

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Mietvertrag, Arbeitsvertrag

Paragraphen: §534 BGB, §631 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung startet mit der Frage, ob wir Karl Josef Laumann kennen. Und in welchem Ministerium dieser arbeitet.
Aktuell ist die Corona-Zeit und er kam zu dem Fleischsskandal, welcher sich in vielen Schlachthöfen abgespielt hatte. Der Prüfer fragte, was wir unter einem Werkvertragsarbeiter verstehen.
Dazu fragte er einige Thematiken ab, wie z.B. wie sich das Angestelltenverhältnis gestalte.
Dann diktierte er einen Fall.: Es wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, dieser wurde jedoch nicht schriftlich fixiert. Die Frage war, ob dem Eigentümer ein Recht zusteht die Wohnung für seinen Eigenbedarf zu kündigen.
Grundsätzlich stellten wir uns zunächst die Frage, ob eine Schriftform erforderlich sei und dann arbeiteten wir den Kündigungsgrund heraus.
Wobei der Prüfer im Allgemeinen fragte, inwieweit man einen Vertrag aufheben könnte.
Nachdem wir den Kündigungsgrund herausgearbeitet hatten, wandelte der Prüfer den Fall ab.
So war nicht mehr eine natürliche Person der Mieter, sondern eine GbR.
Dazu stellte er die Frage, ob es nun auch möglich sei dieser zu kündigen.
Während der Fallbearbeitung stellte er immer wieder Allgemeine Fragen wie z.B, was der Unterschied zwischen der Haftung einer GbR und einer GmbH sei.
Wichtig ist, dass man ein allgemeines Grundverständnis zum Zivilrecht hat und Parallelen erkennt. Ansonsten muss ich sagen dass der Prüfer ein netter Prüfer ist ich habe oben einige Eindrücke aus vorherigen Protokollen zusammengefasst dehnen kann ich aber nicht zustimmen.