Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – NRW vom November 2023

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

5,6

Endnote

5,6

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: AGB, BGB-AT, Vertragsschluss

Paragraphen: §145 BGB, §147 BGB, §305 BGB, §307 BGB, §309BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung mit diesem Prüfer war unsere letzte am Prüfungstag. Es wurde ein Fall ausgeteilt. Diesen haben wir zunächst still für uns gelesen und markiert. Hier ist zu beachten, dass die Zeit sehr knapp bemessen ist. Man muss sich schon beeilen, genaues lesen ist in der kurzen Zeit nicht möglich. Im Anschluss hat der Prüfer den Fall noch einmal für alle Zuhörenden zusammengefasst. Begonnen haben wir mit dem Prüfling ganz rechts. Generell wurde die Prüfung von rechts nach links durchgeführt. Immer wieder gab es auch offene Fragen, ich hatte das Gefühl zu diesen etwas sagen zu können, wenn auch nicht zwangsläufig richtig, hat einen guten Eindruck gemacht. Im Fall ging es um einen Vater der einen Schwimmkurs für seinen Sohn buchen wollte. Insgesamt wurde fast nur BGB-AT geprüft, es bietet sich hier an alles im BGB-AT noch einmal ganz genau zu wiederholen. Kleine Einschübe gab es zum Gesellschaftsrecht (der Kurs sollte bei einem Verein gebucht werden). Zunächst war fraglich welche Art des Vertrags im vorliegenden Fall vorliegt. Wir haben verschiedene Vertragsarten durchgesprochen und uns für einen Dienstvertrag entschieden. Dann war fraglich, ob der Vertrag überhaupt ordnungsgemäß Zustandekommen ist. Besonders war im vorliegenden Fall, dass der Vertragspartner ein Verein war, der von seinem eisigen Mitglied, den Schwimmlehrer vertreten wurde. Dieser war gemäß §26 BGB als Vorstand auch vertretungsberechtigt. Fraglich war im Folgenden ob durch eine schriftliche Bestätigung des Erhalts der Anmeldungsmail ein Vertrag Zustandekommen ist. Wir haben die Frage besprochen, ob darinnen eine Annahme zu sehen ist oder was eventuell alternativ in der Mail gesehen werden kann. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Annahme und damit kein Vertragsschluss vorliegt. Weiter haben wir versucht herauszufinden, ob ein Vertragsschluss später zustande gekommen sein könnte. Im Folgenden ist der Vater zur Schwimmstunde erschienen. Kann hier ein Vertrag zustande gekommen sein? Wir haben zunächst ein Angebot gesucht. Ein neues Angebot durch den Schwimmlehrer haben wir zunächst abgelehnt, durch Bezugnahme auf das vorstehende Angebot konnten aber dann die essential negotii bejaht werden. Im Weiteren ging es um eine AGB-Prüfung. Wir haben im Anschluss diskutiert, wie die Klausel zu bewerten ist, die besagt, dass das Entgelt für den Kurs bereits vollständig im Voraus zu zahlen ist. Zunächst haben wir den klassischen AGB-Prüfungsaufbau geprüft. Der Schwerpunkt lag hier vor allem bei der Frage, ob die Klausel angemessen ist. Ein Prüfling hat hier die eine Seite verargumentiert, der nächste die andere Seite. Ein dritter Prüfling musste ein Ergebnis formulieren. Im Anschluss hat der Prüfer gefragt, ob jemand anderer Ansicht ist. Hier habe ich mich freiwillig gemeldet, ich hatte das Gefühl, das hat sich positiv ausgewirkt. Weiter sind wir in der Prüfung gar nicht gekommen. Insgesamt ging es vorwiegend um eine saubere AGB-Prüfung. Gerade die Argumentation hat einen deutlichen Anteil eingenommen und damit einen Schwerpunkt gebildet. Wer sich hier sicher fühlt kann bestimmt den ein oder anderen Extrapunkt einsammeln. Wurde eine Frage nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet wurde sie auch an den nächsten Prüfling weitergegeben. Die Fragen waren alle gut beantwortbar, wenn man die Bereiche des BGB-AT gut beherrscht. Man muss sich wirklich nicht fürchten, die Prüfung war gut machbar.

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Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im November 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.