Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – NRW vom September 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW vom September 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2
Vorpunkte 4 10
Zivilrecht 7 12
Strafrecht 2 11
Öffentliches Recht 8 12
Endpunkte 6 12
Endnote 5 12

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest,

Prüfungsthemen: FFK, Zulassungsanspruch zu öffentlichen Einrichtungen

Paragraphen:  §40 VwGO, §3 GG, §113 VwGO, §6 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort,Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

M und F sind verheiratet. F ist hat immer einen Stand auf der städtischen Kirmes und ist dort bewährt. M möchte zum ersten Mal mitwirken. Erhält aber keine Zulassung aus dem Grunde, dass a) nur bekannt und bewährte Schausteller zugelassen werden und b) sie schon über Einkommen durch F verfügen, was bei anderen nicht so sei. Nachdem die Kirmes vorbei ist fragt sich M was er tun kann Rechtsgutachten.

Verpflichtungsklage, FFK doppelt analog,

Zulässigkeit

1) Eröffnung: 40 wurde sofort angenommen modifizierte Subjekts Theorie, die anderen wollte er nicht hören.

Streitentscheidende Norm war 8 GO und es wurde auch über 17 GewO gesprochen 2) Statthafte Klageart

Begehr 88 wollte gern die Zulassung aber auch eine Feststellung über die RW

Verpflichtungsklage, aber VA bereits erledigt, und das VOR Klageerhebung. Daher doppelt analoge Anwendung.

Warum nicht 43 VwGO? — weil es um einen VA geht und die FFK daher näher liegt VA war hier übrigens Ablehnungsbescheid

In Hinblick auf die Widmung wurde gefragt wie sie erlassen werden kann. Durch VA, Nutzerordnung oder konkludentes Verhalten. Als VA wird sie im Wege einer Allgemeinverfügung erlassen.

Begründetheit: EGL 8 I GO NRW, Verhältnismäßigkeit: sachfremde Erwägungen in Hinblick auf Art. 3 GG und auch Art. 6 diskriminierend weil er auf Grund des ehelichen Verhältnisses keine Zulassung erhält. Wir kamen aber durch die Zulässigkeit gerade durch und die Begründetheit wurde eher schnell geprüft wegen der Zeit.

Er fragt nach. Und wartet bis man sich Gedanken gemacht hat. Gibt erst die Frage ab wenn er merkt man kommt wirklich nicht drauf. Aber man hat dann nicht den Eindruck dass er einen für blöde hält. Wenn eine Frage besonders schwer ist sagt er das dazu damit man nicht glaubt man wüsste gerade die einfachsten Dinge nicht.

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