Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – NRW vom September 2022

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

8

Gesamtnote 1. Examen

8

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Schadensersatz, AGB, objektive Zurechnung, Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter

Paragraphen: §280 BGB, §307 BGB, §807 BGB, §278 BGB, §826 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer begann mit folgendem Fall: F hat sich von einem Bekannten eine Dauerkarte geliehen. Damit ging er zum Heimspiel seines Fußballvereines. Während des Spiels wirft F einen gefüllten Becher Bier auf den Linienrichter. Der Fußballverein wird daraufhin zu einem Geisterspiel verurteilt. Nun will er von F 800 000 Euro Erstattung für die Eintrittsgelder, die dem Verein entgangen sind. Daraufhin fragte er, was die Voraussetzung sei, damit der Fußballverein Erfolg hätte. Er wollte hören, dass man eine Anspruchsgrundlage braucht. Daraufhin sollte kurz definiert werden, was ein Anspruch ist. Dann fragte er, woraus sich Anspruchsgrundlagen ergeben. Vertrag, Gesetz und Gewohnheitsrecht. Im Folgenden prüften wir dann einen Schadensersatzanspruch aus 280 durch. Dabei wollte er sehr genau und Kleinschreibung vorgehen, Definitionen waren ihm sehr wichtig. Zunächst mussten wir einordnen, was für ein Vertrag hier vorliegen könnte. Wir kamen auf Werk – und Mietvertrag. Fraglich war weiterhin, zwischen wem genau der Vertrag bestand. Damit kamen wir zu §§ 807, 808 und dass F den Anspruch durch Abtretung erhalten hat. Wir sollten bei der Pflichtverletzung zwischen Haupt und Nebenleistungspflicht unterscheiden. Dann sollten wir beantworten, wieso es denn eine Pflicht des F sei, keinen zu verletzen. Weiterhin kamen wir zu den Themen AGB und Stadionordnung. Er wollte wissen was genau Vertreten müssen heißt, was eine Beweislastumkehr ist und was man zu vertreten hat (276 BGB). Der Vorsatz sollte definiert werden. Genauer ging er auch auf die Kausalität ein, insbesondere Äquivalenztheorie und Adäquanztheorie. Dann ging es um den Schutzzweck der Norm, Dazwischentreten Dritter. Beim Mitverschulden sollte differenziert werden, dass 254 I Entstehung und 254 II Schadensvertiefung thematisiert. Weiter kamen wir in der Prüfung nicht, außer welche AGL noch in Betracht käme und kurz das Thema VSD. Hier wollte er die genauen Voraussetzungen und Defis wissen. Lernt auf jeden Fall die Definitionen und Voraussetzungen genau, er schien nicht begeistert und desinteressiert sobald man diese nicht wusste. Ungenaue und unpräzise Antworten reichten nicht aus und es wurde jemand neues drangenommen.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im September 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.