Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – NRW vom März 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW vom März 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 3.83
Zivilrecht 1
Strafrecht 1
Öffentliches Recht 2
Endpunkte 3.4.4
Endnote 3.83

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  aktuelle Fälle

Prüfungsthemen:  Aktueller Konflikt mit der Türkei. Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, § 8 GO NRW. Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte. Grundrechte

Paragraphen:  §1 GG, §79 GG, §6 GG, §8 GemO

Prüfungsgespräch: Diskussion, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Zunächst hat der Prüfer einen aktuellen Fall aus einer Zeitung herangezogen, ein Urteil über das er sich aufgeregt hat und es ging darum dass der Staat in Ausnahmefällen Sterbehilfe zulässt. Er wollte dann das Urteil diskutieren. Der Prüfer ist auch Theologe. Daher wollte er, dass wir Prüflinge die moralische Vertretbarkeit dieses Urteils erörtern. Er ist dann zum Thema Rechtsphilosophie gekommen über das Urteil, und keiner von uns hatte dieses Thema so richtig aus dem Schirm. Er meinte dann nur „es sind Grundlagen der Rechtsphilosophie, die er auch Fragen darf.“ Jedenfalls wollte er wissen wo in der Verfassung der Naturzustand verortet ist, welche Normen uns dazu einfallen. Er ist sehr ins theologische gegangen. Wir haben dann Art. 1, Art. 79 und Art. 6 angesprochen. Er wollte wissen inwieweit theologische Hinweise in anderen Rechtsgebieten zu finden sind. Er hat dann selbst erläutert, dass z. B. die 10 Gebote alle im Strafrecht verankert sind etc.
Im Anschluss wollte er anhand des Urteils vom Anfang die Feststellungsklage und ihre Voraussetzungen erzählt bekommen. Er kam dann auf das aktuelle Thema und die Problematik der Türkei zu sprechen, und hat gefragt, ob türkische Minister hier in Deutschland Wahlkampf machen dürfen. Einer der Prüflinge hat etwas von § 8 GO NRW erzählt, was wohl richtig war. Sodann war die Prüfung beendet.
Man sollte sich also nicht immer nur auf die Protokolle Verlassen und auch mal bei diesem Prüfer „out of the box“ denken. Er mag gerne Diskussionen. Man sollte sich gut in Rechtsgeschichte auskennen und weiß welche Verfassungen es schon vor dem GG gab. Man muss wissen wer der erste Reichspräsident war und warum er Kaiser der Deutschen und König der Preußen war.

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