Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom Januar 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz vom Januar 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 5,08
Aktenvortrag 9
Zivilrecht 10
Strafrecht 11
Öffentliches Recht 8
Endpunkte 29
Endnote 6,50

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  protokollfest

Prüfungsthemen:  Rechtsgeschichte: Bismarck, Trierer Weinversteigerungsfall, Kleinbusfall

Paragraphen:  §647 BGB, §1207 BGB, §1244 BGB, §116 BGB, §156 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Diskussion, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer stieg natürlich mit Rechtsgeschichte in die Prüfung ein. Dabei hatten wir diesmal jedoch Pech und erwischten ein Thema, das bisher in noch keinem Protokoll zu lesen war.
Die Prüfung fand 2 Tage vor dem Holocaust Gedenktag (dem 27. Januar) statt, was Herr Dorn eigentlich als Anlass genommen hätte um seinen rechtsgeschichtlichen Einstieg in Verbindung mit dem Gebäude der Staatsanwaltschaft zu bringen. Allerdings hatte jedoch bereits die Prüfung im Strafrecht einen derartigen Exkurs zum Prüfungsinhalt, sodass der Prüfer den Sachverhalt der Prüfung im öffentlichen Recht zum Anlass nahm über Rechtsgeschichte zu sprechen. Dabei ging es um es kurz zu fassen um die Auswirkungen Bismarcks auf das deutsche Rechts- und Sozialsystem. Wichtig an dieser Stelle war zu wissen, dass es Bismarck war, der die Sozialversicherungen in Deutschland einführte.
Sodann ging die Prüfung ins eigentliche Zivilrecht über. Dabei sei bereits hier der Tipp genannt, sich in die Vorlesungen des Professors zu setzen um zu erfahren, was der Prüfer aktuell mit seinen Studenten bespricht, da er diese Themen gerne in seiner Prüfung „fortführt“.
Etwas ausschweifend kamen wir dann zum Trier Weinversteigerungsfall. Zu nennen waren insbesondere die Tatbestandsmerkmale einer Willenserklärung und welche Folgen ein fehlendes Merkmal auf die Willenserklärung hat.
Als zweiten Fall besprachen wir den Kleinbusfall, den der Prüfer in der Woche zuvor noch mit seinen Studenten begonnen hat zu besprechen. Dabei war zu erörtern, ob ein gutgläubiger Erwerb eines gesetzlichen Pfandrechts (Werkunternehmerpfandrecht) möglich sei und welche Möglichkeiten der Unternehmer ansonsten habe (Zurückbehaltungsrecht; AGB).
Zwischendurch kamen Fragen zum Zivilrecht unabhängig vom Fall: Definition des Anwartschaftsrechts, Eigentumsvorbehalt

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