Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland vom März 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom März 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 5,5 6,2 4,0 4,5
Aktenvortrag 8 11 6 8
Zivilrecht 9 10 8 8
Strafrecht 8 9 8 7
Öffentliches Recht 9 9 8 9
Endpunkte 6,38 7,21 5,0 5,65
Endnote 6,38 7,21 5,0 5,65

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  protokollfest

Prüfungsthemen:  Landtagswahl, Problematik um Abschuss eines entführten Flugzeuges, Immunität Indemnität, Beamtenverhältnis

Paragraphen:  §123 VwGO, §8 PolG, §6 PolG, §46 GG, §90 PolG

Prüfungsgespräch: hält Reihenfolge ein, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer begann mit der Frage, wer für die anfallenden Beerdigungskosten aufkommen muss, wenn kein Erbe vorhanden ist.
Gemeinde obliegt Bestattungspflicht im Rahmen der Daseinsvorsorge, Bestattungsgesetz
Diskussion rund um die Frage, ob ein entführtes Flugzeug abgeschossen werden darf, um andere zu retten. Art 1 GG. Keine Abwägung Leben gegen Leben, Staat darf sich n erpressbar und kalkulierbar machen.
Prüfungskompetenz des BuPrä. Formell + , materiell: strittig i. E: +, bei evidenten Verstößen wegen Art.20 III GG.
Erdogan wird im BuTag von einem BuTa Abgeordneten als Terrorist bezeichnet. Strafrechtliche Verfolgung mangelt? Hierbei gingen wir auf Art. 46 GG ein. Differenz zwischen Immunität und Indemnität- I.E: nur strafrechtliche Verfolgung, wenn BuTa Immunität aufhebt.
Fragen rund um Beamtenverhältnis. Insbes. wie ein Beamtenverhältnis beendet werden kann. < kraft Gesetzes (BeamtStG), Freiwillig, durch Zeitablauf.
Problematisiert wurde, ob Status Beamte auf Widerruf gegen Verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt. < i.E. –
Anschließend wurde ein Fall durchgeprüft: im Wesentlichen ging es um die erneuerte Einweisung eines Obdachlosen, nachdem 6 Monate verstrichen waren. Hierbei wollte der Obdachlose in der von ihm bewohnten Wohnung ( GmbH gehört die Wohnung) verbleiben und nicht in eine andere Wohnung ziehen.
Klageart: Pr: Begehren des Mandanten <Einstweilige Rechtsschutz, da schnelle Entscheidung notwendig.
Abgrenzung 123 und 80 Vwgo. Klageart in Hauptsache: eher AK als VK, da nur Bescheid anzufechten.
Beiladung der GmbH nach 65 Vwgo beachten.
EGL: § 8 SPolG.
Nichtstörer ( GmbH ) nach § 6 SPolg.
max. Zeitraum für Wiedereinweisung: i. E.: 6 Mon.
Anschließend Fall: Alarmanlage geht los. Polizeieinsatz, kein Einbruch. Kostenerstattung des Einsatzes:
90 Spolg als EGL , da Polizei gehandelt hat in Abgrenzung zu VwVG. Problem : Anscheinsgefahr Putativgefahr.
IE: Kosten sind zu erstatten

 

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