Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Sachsen-Anhalt Januar 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Sachsen-Anhalt vom Januar 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 37
Aktenvortrag
Zivilrecht 9
Strafrecht 11
Öffentliches Recht 10
Endpunkte 67
Endnote 7,7

Zur Sache:

Prüfungsstoff:

Prüfungsthemen:  GoA, gesetzliche Schuldverhältnisse

Paragraphen:  §677 BGB, §823 BGB, §249 BGB

Prüfungsgespräch:  hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer prüfte nicht wie in vorherigen Protokollen Kaufrecht. Er stellte folgenden Fall: M kommt in seine Wohnung und sieht in der Küche einen Wasserfleck an der Decke. Der Mieter über ihm ist für 2 Wochen in den Urlaub gefahren. Sie rufen einen Schlüsseldienst und einen Klempner.

Nach dem Öffnen der Tür stellt sich heraus, dass lediglich der Wasserhahn in der Küche aufgedreht war. Im Folgenden erhalten sie von dem Schlüsseldienst und dem Klempner eine Rechnung.

Müssen sie diese begleichen?

Wir prüften die GoA mit ihren Tatbestandsmerkmalen und kamen zu der Erkenntnis, dass es sich um ein Auch-fremdes-Geschäft handelt. Der Prüfer fragte wie es denn um den Fremdgeschäftsführungswillen bestellt ist. Weiter wurde der Aufwendungsersatz diskutiert. Dann kamen wir zu einem Schadensersatz nach § 823 I BGB. Es war zu bestimmen, ob der Besitz ein „sonstiges Recht“ i.R.d. § 823 I BGB ist. Wir verstrickten uns mehr und mehr wo denn nun tatsächlich der Schaden liegt und welche Ansprüche der Untermieter gegen den Vermieter hat. Auch sollten wir die Drittschadensliquidation erklären.

Der Prüfer wollte einige allgemeine Sachen zum Schadensersatz, zum Vertrag zugunsten Dritten und dem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter hören. Diese konnten aber leicht beantwortet werden. Wenn man etwas aufwarf was nicht zum Fall gehörte wurde trotzdem darauf eingegangen.

Am Ende wollte der Prüfer die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts wissen und stellte zu den Instanzen weitere tiefgreifende Fragen an die ich mich leider nicht mehr erinnern kann.

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