Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Bayern im Dezember 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Dezember 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 5,77
Prüfungsgespräch 8,8
Endnote 6,52
Endnote (1. Examen) 7

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Kaufvertrag, Verbraucherdarlehensvertrag, Versäumnisurteil, Kosten

Paragraphen: §433 BGB, §488 BGB, §491 BGB, §280 BGB, §498 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer schilderte kurze Fälle und stellte uns danach dann hierzu Fragen.

Fall 1:
F bittet M ihr Auto vollzutanken und überreicht ihm hierfür 100 Euro in bar. Als der M zur Tankstelle fährt und tankt, stellt er jedoch fest, dass er den Geldschein verloren hat.
Der M sieht nicht ein, dass er nun zahlen muss.
Ansprüche des Tankstellenbesitzers gegen M?
Ansprüche gegen F?
Hierbei haben wir das Zustandekommen eines Kaufvertrages, die Stellvertretung, Geschäfte des täglichen Lebens/Bargeschäfte, den Auftrag, Schadensersatzansprüche erläutert.

Fall 2:
M aus Memmingen möchte seine Privatwohnung neu einrichten. Hierfür nimmt er ein Darlehen bei der Bank in Höhe von 10000 Euro mit einer Laufzeit von 2 Jahren auf.
Er zahlt jedoch die Raten von September bis November nicht. Die Bank setzt ihn eine Frist von 2 Wochen zur Nachzahlung.
Nach Ablauf der Frist fordert die Bank die Zahlung der gesamten Summe in Höhe von 7900 Euro.
M zahlt nicht.
Daraufhin erhebt die Bank Klage beim Landgericht. Es erfolgt keine Verteidigungsanzeige im schriftlichen Verfahren. Es ergeht ein erstes VU.
Nun wurde darüber diskutiert, wie M gegen das VU vorgehen kann. Dann ob der Anspruch der Bank überhaupt besteht.
Es wurde auch nach dem Tenor gefragt.
Hierbei ging es um den Einspruch und deren Voraussetzungen. Der Anspruch der Bank besteht, da sie berechtigt waren zu kündigen. Die Voraussetzungen hierzu wurden erläutert.
Danach wurde der Fall abgewandelt: Der VU ist laut Gericht nicht zutreffend. Die gesamten Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf 1380 Euro.
Es war wieder der Tenor zu bilden und die Kosten nach § 344 ZPO zu erläutern.
Weitere Abwandlung: M zahlt nach Zustellung der Klageschrift. Wie ist die Rechtslage nun?
Der Prüfer wollte hierzu die Regelungen zur Erledigter-Klärung sowie der Kostenfolge wissen.

Fall 3:
V stellt auf eBay für 10 Tage mit einem Startpreis von 1 Euro einen Gebrauchtwagen ein.
K gibt das Erstgebot in Höhe von 1 Euro sowie 555 Euro als Höchstgebot ab.
Nach 5 Tagen bricht V jedoch die Auktion ab. Der objektive Wert des PKWs ist 5000 Euro.
Frage: Welche Art von Vertrag liegt vor? Ist ein Vertrag überhaupt zustande gekommen?
Voraussetzungen des Zustandekommens eines Vertrages? Auf welcher Parteiseite liegt das Angebot bzw. die Annahme (V oder K)?
Ja, es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Sofern ein Vertrag zustande gekommen ist, wie kann sich der V hiervon lösen?
Es wurden der Widerruf und das gesetzliche Rücktrittsrecht erläutert. Daneben sind die Prüflinge auf § 242 BGB und Wucher eingegangen.
Alles in allem war die Prüfung machbar und angenehm. Es kam einem vor wie eine gesellige Diskussionsrunde.

Viel Erfolg!

Du suchst die optimale Vorbereitung auf deine Mündliche Prüfung?

Du suchst Gesetzestexte und Kommentare für deine Mündliche Prüfung und den Aktenvortrag? Schau mal bei JurCase.com vorbei, denn da gibt es die gesuchte Fachliteratur zur kostengünstigen Miete oder auch zum Kauf.

jurcase2-ideal-fuer-referendare