Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Bayern im Mai 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Mai 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 4,62 4,1 5,6 7,4 6,67
Prüfungsgespräch 8,2 8,9 10 10,5 9,8
Endnote 5,52 5,45 6,64 8,0 7,77
Endnote (1. Examen) 6,7

Zur Sache:

Prüfungsthemen: VwGO, BayVwVfG, VwZVG

Paragraphen: §74 VwGO, §58 VwGO, §37 VwGO, §21a VwZG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Eingangs schilderte uns der Prüfer folgenden Fall:
Ein Frau kommt zu Ihnen in die Kanzlei und hat ein Schreiben, welches an ihren Mann adressiert war für sie dabei. Dieses Schreiben wurde mittels Postzustellungsurkunde vom Postboten zugestellt. Da der Mann nicht zu Hause war, nahm die Frau das Schreiben für diesen entgegen. Allerdings war der Mann am selbigen Tag in einen Verkehrsunfall verwickelt und lag ab da im Koma. Dies ist nun genau 3 Wochen her. Allerdings hat ie Frau das Schreiben vor einer Woche geöffnet und den Bescheid der Gemeinde gelesen.
Darin wird folgendes ausgeführt.
Herrn X wird die Erlaubnis zur Haltung seines Hundes entzogen.
Die Untersagung der Haltung des Hundes XY wird angeordnet.
Die Anordnung unter Ziff. I wird für sofort vollziehbar erklärt.
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld i.H.v.. 500 Euro angedroht.
Dieses Schreiben war auch mit einer ordentlichen Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Das war der Prüfer für die Frist wichtig, da sonst nicht die Monats, sondern die Jahresfrist 58 II VwGO anzusetzen wäre.
Grundsätzlich relevant ist in diesem Fall natürlich das Fristenproblem zur Erhebung einer Klage bzw. eines Eilantrages.
Anfangs sollten wir also herausstellen, ob und wann wirksam zugestellt und damit bekannt gegeben wurde. Dabei wurde viel mit den Art. 35 ff BayVwVfG gearbeitet. der Prüfer war dabei immer sehr wichtig dass wir genau an der Norm arbeiten. Letztlich wurde wirksam an die Frau zugestellt, die Monatsfrist läuft also.
Kurz wurden auch noch die einzelnen Zustellungsarten erörtert.
Daraufhin wurde festgestellt, dass die Frau des noch im Koma liegenden Mannes allerdings nicht klagebefugt ist, weil sie nicht Adressat des Bescheides ist.
Daraufhin wurde der Fall modifiziert. Nach Ablauf der Frist wacht der Mann aus dem Koma wieder auf. Was ist zu tun.
Antrag auf Wiedereinsetzung war sehr genau zu prüfen. Da dies in Prüfungen sehr selten drankommt, empfehle ich es für diese mdl. Prüfung zu lernen. Keiner der Prüflinge konnte dabei so richtig punkten. der Prüfer wollte das alles sehr genau durchgeprüft haben.
Letztlich war dann noch die Zulässigkeit des Antrags nach 80 V VwGO zu prüfen. Da sollte die Prüfung nach 50 Minuten schon beendet werden, ehe der Prüfer dann doch noch den Obersatz des 80 V Antrages genau formuliert haben wollte.
Im Großen und Ganzen ein angenehmer Prüfer, welcher allerdings zu sehr „auf seinen Weg“ drängt und damit eine flüssige Prüfung leider nicht möglich machte. Allerdings keine Scheu, man kann mit den absoluten Basics trotzdem punkten.
Ich würde mir jedenfalls die Grundzüge der Zustellung, Bekanntgabe, Wiedereinsetzung, 80 V, 123 (kam zwar nicht aber trotzdem) genau ansehen.
Viel Erfolg 🙂