Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Bayern November 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom November 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2
Vorpunkte 6,59 4,6
Prüfungsgespräch 10 8,6
Endnote 7,44 5,66
Endnote (1. Examen) 10,8

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  protokollfest

Prüfungsthemen:  BayStrWG,  Wasserrecht, Planfeststellungsverfahren

Paragraphen:  §28 GG

Prüfungsgespräch: verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Zu Beginn erzählte er uns von dem sog. Frankenschnellweg.
Zunächst sollten wir bestimmen, ob es sich hierbei um eine Kreis- oder Bundesstraße handelt und in welchem Gesetz etwas dazu steht. In Art. 3 BayStrWG ist definiert wann es sich um eine Staats- bzw. Kreisstraße handelt. Weiter ging es um die Widmung in Art. 6 BayStrWG.

Der Prüfer wollte dann auf das Planfestellungsverfahren hinaus, das in Art. 37 BayStrWG geregelt ist.
Hierbei schweiften wir auch in andere Gebiete des öffentlichen Rechts ab. Herr Gutenberg wollte wissen, wann ein Planfestellungsverfahren durchgeführt werden muss.
Hierbei nannten wir das Wasserrecht, Flughäfen und Eisenbahnen.
Der Prüfer ging dann noch auf das Wasserrecht ein und wollte wissen was es für verschiedene Gewässer gibt und wo das geregelt ist.
Anschließend wurde über die Wirkung und der Ablauf des Planfestellungsverfahrens diskutiert.
Hierbei gingen wir die Art. 72 ff. BayVwVfG nacheinander durch. Ein Schwerpunkt wurde dabei auf das Anhörungsverfahren in Art. 73 BayVwVfG gelegt und wir kamen auf die Präklusionswirkung zu sprechen. Es wurde dann auch danach gefragt, dass im Baurecht eine entsprechende Präklusionswirkung vorgesehen ist.
Weiter ging es mit der Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde gefragt wann eine solche erforderlich ist und wie sie abläuft.
Der Prüfer wollte dann wissen, wer von dem Frankenschnellweg betroffen ist und dagegen vorgehen kann. Hier kamen wir auf die Klagebefugnis der Bürger, der Gemeinde und der Naturschutzverbände zu sprechen.
In einem Exkurs ging es um die Grundrechtsfähigkeit der Gemeinde sowie die Selbstverwaltung der Gemeinde. (Art. 28 II GG)

 – Gebietshoheit
– Satzungshoheit
– Finanzhoheit
– Personalhoheit
– Organisationshoheit
– Planungshoheit und
– Daseinsvorsorge

Dann ging es um verschiedene Arten von Konzentrationswirkungen im öffentlichen Recht.
In einem weiteren Exkurs fragte der Prüfer nach dem Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 267 AEUV. Hier wollte er wissen, ob ein Gericht vorlegen muss oder nicht.
Zum Abschluss wollte er den Instanzenzug der Verwaltungsgerichte in Bayern genannt bekommen.
Da wir nur drei Prüflinge waren, war die Prüfung sehr schnell vorbei.
Ich wünsche euch viel Erfolg und Durchhaltevermögen. Danach habt ihr es geschafft und seid frei!

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