Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Berlin August 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin vom August 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 9 8 5 8
Aktenvortrag 13 10 7 10
Prüfungsgespräch 13 10 8 13
Endnote 10 9 6 9
Endnote (1. Examen) 12

Zur Sache:

Prüfungsstoff:

Prüfungsthemen: VU, früher erster Termin oder schriftliches Vorverfahren, Verjährung

Paragraphen: §128 ZPO, §331 ZPO, §194 BGB, §634a BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, Fragestellung klar

 

Prüfungsgespräch:

Im Nachgespräch zum Aktenvortrag und auch in der Prüfung fragte der Prüfer überwiegend Standardwissen ab.
Der Prüfer schilderte er einen kleinen Fall, an dem er sich bezüglich weiterer Fragen locker ran hangelte: Bauunternehmer U hat offene Rechnungen gegen einen Kunden aus dem Jahr 2011.
Im Rahmen der Frage der örtlichen Zuständigkeit, fragte er, ob es denkbar ist, dass Grundstück und Eigentum an dem Haus, mit dem das Grundstück bebaut ist auseinandergehen kann.
Sodann wollte er wissen, was man den Bauunternehmer fragt, wenn er in die Kanzlei kommt. Hier wollte er auf die Frage hinaus, ob er selbst den Vertrag abgeschlossen hat oder in Vertretung für jemanden, beispielsweise eine GmbH. Anschließend ging es um die Frage der PKH bei juristischen Personen. Worin kann ein besonderes öffentliches Interesse für die Gewährung der PKH liegen? Die Arbeitsplätze, die gerettet werden können, wenn die Insolvenz vermieden wird.
Was sind die Vorteile eines Mahnverfahrens? Geringere Kosten im Falle des unterbliebenen Einspruchs gegen den VB. Kein Anwaltszwang bei Amtsgericht. Örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des Antragstellers (Heimspiel).
Gibt es ein schriftliches Verfahren? § 128 Abs. 2 ZPO
Welche Argumente sprechen dafür, das schriftliche Vorverfahren dem frühen ersten Termin vorzuziehen? Wenn zu erwarten ist, dass die Sache komplizierter wird ist es besser, die Parteien schriftlich eine Diskussionsgrundlage zu schaffen. Wenn die Klage schlüssig ist, kann das Versäumnisurteil vor dem Termin bei fehlender Verteidigungsanzeige erlassen werden.
Kann im schriftlichen Vorverfahren ein VU erlassen werden, wenn der Kläger Rückzahlung eines Darlehens nebst Zinsen i.H.v. 98 Prozentpunkten fordert? Ja, 331 Abs. 3 S. 3 ZPO. Zinsen sind Nebenforderungen.
Der Prüfer ist kein unangenehmer Prüfer, der nicht unbedingt mit Noten um sich schmeißt, aber auch nicht geizig ist. Querverweise in andere Rechtsmaterien scheinen ihm am Herzen zu liegen.

Du suchst die optimale Vorbereitung auf deine Mündliche Prüfung?

Du suchst Gesetzestexte und Kommentare für deine Mündliche Prüfung und den Aktenvortrag? Schau mal bei JurCase.com vorbei, denn da gibt es die gesuchte Fachliteratur zur kostengünstigen Miete oder auch zum Kauf.

jurcase2-ideal-fuer-referendare