Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Brandenburg im Februar 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Brandenburg im Februar 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Schadensersatz, Bauträgervertrag

Paragraphen: §280 BGB, §634 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Ein Ehepaar kommt zum Anwalt und schildert folgenden Sachverhalt:
Sie haben im Jahr 2015 mit X einen Bauträgervertrag geschlossen. In diesem vereinbarten sie den Kauf eines Grundstücks sowie die schrittweisen Bau einer 250 qm großen Wohnung. Momentan wohnen Sie in einer 100 qm großen Wohnung.
In dem Vertrag wurde vereinbart:
Der Bauträger übergibt die Wohnung voraussichtlich am 31.08.2016 bezugsfertig.
Er verpflichtet sich, sie am 31.10.16 bezugsfertig zu übergeben.
Sollte er sie bis zum 31.01.17 nicht bezugsfertig übergeben haben, zahlt er einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1500,- €.
Der Gesamtkaufpreis betrug 900.000,- €
Vereinbart war eine nach und nach teilweise erfolgende Bezahlung je nach Fortschritt des Baus.
Bisher wurden Leistungen in Höhe von 800.000,-€ erbracht. Aber noch wurde bisher von den Eheleuten nichts bezahlt. Denn Voraussetzung für die Zahlung war neben der Leistung auch die zur Verfügung Stellung einer Bürgschaft. Diese hat X bisher noch nicht zur Verfügung gestellt.
Für die Zahlung mussten die Eheleute ein Darlehn aufnehmen. Da die Leistung jedoch noch nicht fällig ist, wird dieses Darlehn nicht bedient, sodass monatlich ein Bereitstellungszins von 1000,-€ bei der Bank anfällt.
Zunächst wurden die Prüflinge gebeten, den Fall zusammen zu fassen. Schon das war, ob der Komplexität des Falles, nicht so einfach. Danach sollten wir einen Vertragstyp bestimmen, Schaden definieren und mögliche Schadenspositionen benennen.
Nun sollten wir uns vorstellen, dass der tatsächliche Schaden, der den Eheleuten im Moment entsteht, 2500,-€ beträgt, die Pauschale also übersteigt. Daraufhin haben wir die ‚Klausel’ im Vertrag danach untersucht, ob es sich dabei um eine AGB handelt, und wenn ja, ob sie unwirksam ist.
Wir sollten die Nr. 5 des §309 BGB finden, i. E. aber ablehnen. Ob es eine ‚unangemessene Benachteiligung’ im Sinne des §307 BGB war, ist mir letztendlich unklar geblieben. Ich glaube, es ging hauptsächlich darum, diese Normen abzuklappern.
Dann verriet er uns, dass es im tatsächlichen Fall so war, dass die Eheleute dem Notar bei Vertragsschluss gebeteten hatten, eine Vertragsstrafe mit aufzunehmen, der Notar jedoch dazu geraten hat, diesen pauschalierten Schadensersatz aufzunehmen, was in der Folge dann auch geschah.
Ganz zum Schluss schilderte er noch einen kleinen Fall: Der Kläger beantragt, den Beklagten auf Zahlung von 40.000,-€ zu verurteilen. Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.
Der Tenor lautet: Der Kläger wird verurteilt, 40.000,- € an die Beklagten zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieses Urteil wird dem Beklagtenvertreter am 17.01.17 zugestellt, er freut sich und legt es zu den Akten. Am 22.02.17 erhält er ein zweites Urteil, in dem die Beklagte zur Zahlung verurteilt wird.
Was sagen Sie dazu?
Es ging  um die Möglichkeit einer Berufung, §511 ff. ZPO. Problematisch war die Frist nach §517 ZPO und wann denn der Lauf dieser beginnt. Systematische Argumentation mit §518 ZPO aber hier Beschwer erst mit zweitem Urteil.

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