Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Brandenburg vom November 2020

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Brandenburg im November 2020. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 4,45 4,1 4,4
Aktenvortrag 6 5 5
Prüfungsgespräch 7 7 7
Endnote 5,36 5,1 5,44
Endnote (1. Examen) 6,61

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Weiterführung eines Verfahrens bei verstorbener Partei Rechtsnachfolger, Nichtigkeitsgründe, Hausnotruffall

Paragraphen: §239 ZPO, §134 BGB, §1922 BGB, §138 BGB, §125 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein  Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer hatte keinen Fall vorbereitet und fing mit der Frage an, was wir als Anwalt tun würden, wenn die Mandanten zu uns kommen und uns berichtet, dass ihr Vater einen Rechtsstreit geführt hat, aber leider vor ein paar Tagen verstorben ist. Der Vater hatte bereits einen Anwalt und jetzt wollen die Mandanten, dass man den Fall übernimmt. Woran denken Sie als erstes?
Zuerst gingen wir auf die anwaltlichen Grundschritte ein: Honorarvereinbarung und Vollmacht unterzeichnen lassen, ggf. Kollisionsprüfung.
Dann konzentrierten wir uns auf den § 239 BGB und sagten, dass sich die Rechtsnachfolger aufgrund von § 1922 BGB ergeben. Weiterhin muss dem Gericht der Tod des Vaters angezeigt werden und eine eventuelle Weiterführung des Verfahrens.
Dann ging es weiter mit dem Hausnotruffall: Der Vater war ein sehr alter Mann und hatte einen Vertrag mit den Johannitern geschlossen. Vereinbart war, dass wenn es ihm schlecht ginge, diese vorbeikommen würden und nach dem Rechten schauen würden. Es kam zu dem Fall, dass es dem Mann nicht gut ging und dieser umkippte und anfing zu röcheln. Die Johanniter wurden alarmiert und fuhren zu ihm. Statt ihn ins Krankenhaus zu bringen, richteten sie ihn wieder auf und setzten ihn auf die Couch. Drei Tage später erlitt der Mann einen Herzinfarkt und verstarb. Welche Anspruchsgrundlage kommt hier in Betracht?
§ 611, 280 I BGB
Wie ist der Aufbau ?
Schuldverhältnis
Pflichtverletzung
Vertreten müssen
Schaden
Woraus ergibt sich der Schaden ?
§ 249 ff. BGB
Wie ist die Prüfungsreihenfolge bei Ansprüchen?
Vertragliche Ansprüche
Quasivertragliche Ansprüche
Dingliche Ansprüche
Deliktische Ansprüche
Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
Welche Nichtigkeitsgründe kennen Sie?
§ 104, 125, 134, 138, 158 II und § 142 wurden genannt.
Dann war die Prüfung auch schon vorbei.
Aufgrund von Corona ging diese nur 20 Minuten.