Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hamburg im Februar 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg im Februar 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 7,56
Aktenvortrag 12
Prüfungsgespräch 11,7
Endnote 8,78
Endnote (1. Examen) 9,00

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Ein kurzer Fall als Ausgangspunkt zur Rückforderung einer Maklercourtage.

Paragraphen: §652 BGB, §179 BGB, §267 BGB, §253 ZPO, §93 ZPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen , lässt sich ablenken, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer schilderte zunächst einen Sachverhalt. Es ging um eine junge Frau, allein erziehend war, zwei Kinder, geringes Einkommen beziehungsweise derzeit erwerbslos. Er schilderte den Fall recht blumig, d.h. zunächst erklärte er, dass die Frau keine Mietwohnung fand und sich daher an einen Makler wandte, der ihr eine Eigentumswohnung zum Kauf anbot. Diese konnte sie sich eigentlich nicht leisten. Der Makler schlug daher vor, einen notariellen Vertrag aufzusetzen bei dem sie als vollmachtloser Vertreter für ihre vermögende Mutter handeln sollte, welche den Vertrag später genehmigen sollte. Uns wurde dann einen Text vorgelegt, der sich so im Vertrag wiederfand und wonach bei Beurkundung des Vertrages ein Betrag von 14.000 € fällig und verdient war. Schuldner sollte der Käufer sein. Die Mutter genehmigte den Vertrag natürlich nicht. Die Frau zahlte dann 10.000 € und schicke dazu ein Schreiben in dem sie sagte, sie halte die Angelegenheit damit für erledigt.
Es ging nun darum mal den Fall aus anwaltlicher Sicht zu behandeln. Dazu fragte er, was wir nun tun würden, wenn die Mandantin zu uns in die Kanzlei käme.
Wir erarbeiten dann, dass wir neben den Förmlichkeiten wie Vollmacht etc. zunächst außergerichtlich zur Zahlung und 10.000 € auffordern würde, um die Kostenfolge des Paragraphen 93 ZPO zu vermeiden.
Dann prüften wir den Sachverhalt materiell. Dies war nicht wirklich schwierig, natürlich kam zunächst eine Leistungskondition in Betracht, wobei natürlich fraglich war, wer eigentlich geleistet hatte. Es gab nach der Prüfung keinen Rechtsgrund. Wir prüften dann noch einen möglichen Schadensersatz aus Paragraph 179 BGB, der an Absatz 3 Satz 1, nämlich der Kenntnis des Maklers scheiterte. Auch in dem Beischreiben zur Zahlung sollte keine eigene Schuld begründet werden.
Nun sollten wir noch darstellen, wie die Klarschrift auszusehen habe, warum ein bestimmter Antrag gestellt werden sollte und auf welchen Normen dies basieren würde.

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