Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hamburg vom Januar 2021

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg im Januar 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 5,5
Aktenvortrag 11
Prüfungsgespräch 10
Endnote 8,6
Endnote (1. Examen) 6

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Mietrecht

Paragraphen: §543 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Prüfung war jedoch durch Basics und Gesetzeslektüre gut machbar.
Der Prüfer stellte uns folgenden Fall vor:
E ist Eigentümer einer 100qm Wohnung. Diese hat er für 1000 € an den Mieter M vermietet. M möchte die Wohnung für einen Betrag in Höhe von 200 € an seinen Bekannten B untervermieten.
Kann E gegen die Untervermietung vorgehen, wenn:
1. Der B Hunde besitzt und dafür bekannt ist, sehr unordentlich zu sein.
2. B stets in Zahlungsschwierigkeiten ist.
3. In der Wohnung nunmehr zwei Personen wohnen, statt nur eine
Wir gingen auf § 553 Abs. 1 BGB und § 540 BGB ein.
Schließlich fragte der Prüfer nach der Tenorierung, für den Fall, dass M obsiegt. Hierbei wollte er verschiedene Tenorierungsvorschläge hören.
Wir gingen noch auf die Vollstreckung eines solchen Urteils (Zustimmung) ein. Da es sich bei der Zustimmung um eine WE handelt, greift § 894 ZPO (Abgabefiktion). Schließlich wurden wir noch nach der einfachsten Vollstreckungsmöglichkeit gefragt. Nach mehrfachen Fehlversuchen und Hilfestellungen durch Hr. Dr. Selle kamen wir schließlich auf die Antwort (Aufrechnung).
Insgesamt ein sehr gutes Prüfungsgespräch. Der Prüfer ist ein sehr wohlwollender Prüfer und wahrlich ein Glücksgriff!
Bald ist es geschafft, viel Erfolg ihr schafft das!